ich kenne da eine person. jetzt sagt sie mir, sie hat gerade privatinsolvenz durch.
vorgeschichte:
sie war selbständig, das finanzamt brach ihr den hals. nun ist privatinsolvenz durch. demnach:
sechs jahre lang darf sie nur den betrag x verdienen (denke diese 1028,89 seit dem mai 2011) diese betrag x nicht überschreiten. nach sechs jahren ist sie schuldfrei.
ich kenne es anders:
- alle schulden müssen beim insolvenzverfahren offen gelegt werden.
- es dürfen keine neue schulden gemacht werden, bis die sechs jahre vorbei sind.
- es dürfen keine schulden mehr auftauchen, die vergessen/übersehen wurden, als antrag gestellt wurde.
- die raten müssen pünktlich, ohne aussetzer überwiesen werden.
wenn diese punkte nicht erfüllt werden, war alles umsonst.
so meine frage:
sie war selbsttändig und kann privatinsolvenz melden? allein die wörter widersprechen sich (selbständig/privatinsolvenz).
was soll das heissen, sie darf nicht mehr verdienen als diese 1208 euro/monat. macht sie wahrscheinlich freiwillig, damit sie nichts zahlen muss.
und wie kann das finanzamt einem den hals so brechen, dass dieser bruch für sechs jahre insolvenz reicht.?
ich habe sie nicht eingehend gefragt, zB nach art des unternehmens, da die person krank ist. wie kennt ihr privatinsolvenz?
geht überhaupt, geschäft kaputt melde privatinsolvenz?
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ich sehe da keinen Widerspruch. Alles, was Du sagst über die Privatinsolvenz, ist richtig. Alles, was diese Person sagt, ebenfalls.
Ein Missverständnis ist, dass man nicht über einen bestimmten Betrag verdienen darf: Das darf man, es ist auch erwünscht von den Gläubigern. Alles, was über den Slbstbehalt hinausgeht, wird für die Tilgung der Schulden verwendet.
Im allgemeinen ist das Finanzamt nicht der einzige Gläubiger. Es kommt allerdings nicht selten vor, dass ein Jungunternehmer dieses nich auf seiner Rechnung hat und sorglos mit seinen Einnahmen umgeht, weil das Amt ihn anfangs in Ruhe lässt.
Wenn es dann mit seiner nach der deutschen Steuergesetzgebung berechtigten Forderung kommt, ist das Geld bereits ausgegeben; dann wird das als Genick-Brechen empfunden, da die Forderung des Amtes nicht mehr beglichen werden kann. Andere Schulden bei Lieferanten kommen vielleicht dazu.
Wenn die Person im Zuge des Niederganges ihres Geschäftes aufgrund z.B. von Depressionen vielleicht die letzte Einkommensteuererklärung nicht macht, wird das Finanzamt eine zu zahlende Summe festlegen. Diese ist oft schwindelerregend hoch, um dem Unternehmer die Dringlichkeit seiner Reaktion vor Augen zu führen; und wenn der dann wieder nicht reagiert, wird die Forderung rechtskräftig. Das kann dann dazu führen, dass er irgendwann merkt, dass er dies in den nächsten sechs Jahren nicht zurückzahlen kann und deshalb den Weg der Privatinsolvenz geht.
Dies ist natürlich nur ein mögliches Beispiel.
Privatinsolvenz deshalb, weil bei vielen Gesellschaftsformen wie der für viele Jungunternehmer alternativlosen Personengesellschaft der Unternehmer mit seinem Privatvermögen haftet.
Im übrigen habe ich mal im Deutschlandfunk gehört, dass die deutsche Steuerliteratur einen Anteil von 65% an der Steuerliteratur aller Länder der Welt hat... das bedeutet nach Adam Riese, dass die deutsche Steuerliteratur die doppelte Menge derer der restliche Welt hat... da blicken selbst Steuerberater nicht wirklich durch, wie sich immer wieder zeigt. Und die muss man als Jungunternehmer auch erstmel bezahlen können. Unter diesem Aspekt hat das mit dem "Genick - Brechen" vielleicht eine gewisse Berechtigung.
Seit 1964 planen unsere Politiker eine Vereinfachung unseres Steuersystems...
Wo ist Dein Problem?
Bei der Regel- wie auch bei der Privatinsolvenz müssen vorher bei Antragstellung am zuständigen Amtsgericht alle Gläubiger angegeben werden.
Die Regel oder Privatinsolvenz wird in der Regel nach Anzahl der Gläubiger unterschieden, und nicht nach Art der Schulden. Das heiÃt wenn ein ehemals Selbständiger nur einen Gläubiger hat, dann kann für ihn auch die Privatinsolvenz in Frage kommen, und wenn er kein Gewerbe mehr ausübt, ist er Privatmann. Die Schulden aus dem ehemaligen Geschäft werden ja dann auch automatisch zu seinen privaten Schulden.
Dann bestimmt das Insolvenzgericht einen zuständigen Insolvenzverwalter.
Jeder Mensch auch derjenige, der Schulden hat ohne in einem Insolvenzverfahren zu sein, hat eine Mindesteinkommensgrenze, die nicht pfändbar ist. Und die ist bei dieser Person aufgrund der persönlichen Umstände wohl bei 1028 Euro monatlich angesiedelt. Alles was sie mehr verdient, muss sie an den Insolvenzverwalter abgeben, der das Geld an die Gläubiger weiterleitet. Es ist also falsch, dass sie nicht mehr verdienen darf, sondern dass sie das, was sie mehr verdient abgeben muss.
Es ist auch richtig, dass sie keine neuen Schulden machen darf. Wobei man dies auf das Wort Schulden beziehen muss. Es heiÃt nicht, dass sie sich von dem ihr verbliebenen Geld nichts mehr kaufen darf. Sie darf auch Zahlungsverpflichtungen eingehen, solange sie sie bedient, kann ihr dahingehend niemand was verbieten.
Wie das Finanzamt ihr den Hals brechen konnte, weià nur sie allein, und ich finde, das geht Dich nichts an. Es ist oberflächlich zu denken, man könne nie in Schulden kommen, und das Leben läuft immer gerade aus. Es kann sich Umsatzsteuern handeln, die sie hat zahlen müssen, oder um Einkommenssteuern oder was auch immer. Je nachdem, welches Gewerbe man ausübt, kann da ganz schnell ein nettes Sümmchen zusammenkommen. Und je nachdem, wie schleppend es läuft, und sei es auch nur, weil man keine richtige Ahnung hat, geht das mitunter ganz schnell, das sich das Aus ankündigt.
So- ein weiteres Phänomen dieser Gesellschaft ist- hast Du was kriegst Du was. Hast Du nix, existierst Du für niemanden mehr. Es gibt Dir niemand mehr was, wenn Du einmal wirtschaftlich ins Schlingern geraten bist, und wenn Du platt bist, bist Du platt, und allein kriegt man da den Hintern nicht mehr hoch. Geht ganz schnell, raus aus der verkackten Selbständigkeit rein in Hartz 4 und dann?? Steuerschulden abbezahlen..?
Da bleibt doch nur der Weg über die Insolvenz.
Was sollen diese Menschen denn Deiner Meinung nach tun? Den Rest des Lebens Busse tun, und auf ihren Schulden hockenbleiben?
Ich finde es human von unserem Gesetzgeber, dass er den Menschen eine zweite Chance gibt. Und die meisten, die die Insolvenz anmelden, nehmen es sicherlich auch als solche wahr, und nicht, als Chance sich um irgendetwas zu drücken.
Man steht unter Kontrolle in jeder Hinsicht, und von Autonomie ist man in punkto finanziellen Sachen weit entfernt, da man dem Insolvenzverwalter Rede und Antwort stehen muss.
Du sagst dann auch noch die Person ist krank, und Du hast die Erklärung, warum sie in wirtschaftliche Not geraten ist.
Wie kann man nur so ignorant sein?
Zu Deinen Fragen:
1) Wenn Du z.B. selbständig tätig bist, aber kein Gewerbe angemeldet hast (was je nach Art der Tätigkeit durchaus möglich und auch legitim ist) giltst Du als Privatmann/-frau. Dann ist eine Privatinsolvenz durchaus denkbar.
2) Natürlich darf sie mehr verdienen als die 1.028,89 €, den darüberliegenden Betrag muss sie allerdings abführen, und zwar auf ein Treuhandkonto des Insolvenzverwalters, das flieÃt dann mit in die Masse, aus der die Schulden getilgt werden.
3) Steuernachzahlungen können je nach Situation durchaus schon einmal so hoch sein, dass eine Privatinsolvenz unausweichlich ist.
jeder Mensch kann in eine Privatinsolvenz gehen, das hat nichts mit "Angestellt" "Arbeitslos" oder "Selbstständig" zu tun....
Klar kann ihr das FA den Hals brechen, wenn sie ihre Bücher nicht richtig bzw gar nicht gemacht hat, Summen angelaufen sind, Steuern nicht gezahlt - sie wurde fest gesetzt und konnte/wollte nicht zahlen....wie es eben so ist mit den Schulden...ich weià ja nicht was sie gemacht hat, aber auch en Menge Ware bestellen, und diese aber nicht verkaufen ist auch so eine Schuldenfalle in die man schnell geraten kann......(ich bin auch selbstständig)
VOR der Insolvenz wirst du ja "geprüft"....und dann erst tritt man in die Insolvenz....
6 Jahre sind Standart...6 Jahre keine Schulden machen, sich um Arbeit bemühen und arbeiten, Schulden soweit es geht abtragen...wenn man das geschafft hat, GroÃteil Schuldenerlass....
Privatinsolvenz geht schon mal gar nicht wenn Sie vorher Selbständig war.
@ Lucky...als Selbständiger nennt sich das Verbraucherinsolvenz da sind die Auflagen anders.
Verbraucherinsolvenz: Das sollten Sie wissen
Auch wenn Sie Ihren Gläubigern nichts anzubieten haben, können Sie – wenn Sie die Obliegenheiten einhalten – nach sechs Jahren Schuldenbefreiung erhalten, denn es werden keine Mindestzahlungen verlangt.
Privatinsolvenz für Selbständige
Ehemalige Selbstständige und Gewerbetreibende können dann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und wenn keine Verbindlichkeiten aus der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern bestehen.
Alle anderen aktiv und ehemals wirtschaftlich Selbstständigen müssen statt des Verbraucherinsolvenzverfahrens das sogenannte Regelinsolvenzverfahren (ehemals Konkursverfahren) beantragen. Auch in diesem Verfahren werden die Kosten gestundet, und es kann Restschuldbefreiung erreicht werden.
sie war selbsttändig und kann privatinsolvenz melden?
-> Als Freiberufler bist du selbstständig und wenn du dein "privates" Geld in Deine berufliche Existenz gesteckt hast, dann kannst du auch privat insolvent gehen
was soll das heissen, sie darf nicht mehr verdienen als diese 1208 euro/monat. macht sie wahrscheinlich freiwillig, damit sie nichts zahlen muss.
-> Sie darf schon mehr verdienen, aber das was über diese Marke geht wird ihr abgenommen (zwecks Schuldentilgung)
und wie kann das finanzamt einem den hals so brechen, dass dieser bruch für sechs jahre insolvenz reicht.?
--> Faule Ausrede, wahrscheinlich hat sie keine oder zuwenig Steuern gezahlt und dann kam ne saftige Nachforderung. Das Finanzamt hat sicherlich nur berechtigte Forderungen gestellt.
ich habe sie nicht eingehend gefragt, zB nach art des unternehmens, da die person krank ist. wie kennt ihr privatinsolvenz?
-> Normalerweise schon bei privsat hoch verschuldeten Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit keine Chance mehr haben die Schulden Abzuzahlen. Beliebt ist auch dass jemand privat für jemand anderen bürgt und der sich dann finanziell völlig übernimmt und der Bürge hat dan die "A...-Karte" gezogen.
geht überhaupt, geschäft kaputt melde privatinsolvenz?
--> Ich denke schon, siehe 1. Antwort