nachdem man von heute auf morgen, leider, aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde, ist es dafür nötig, eine bestimmte Frist in diesem Unternehmen tätig gewesen zu sein?
Ich selbst war über 1 Jahr als studentische Aushilfe tätig, aber nicht in Vollzeit und nun von September 2010 bis einschließlich März 2011 als Vollzeitkraft tätig.
Ist dies "ausreichend" um den 60% zu beziehen?
DANKE für Eure Hilfe sendet Olli@PC
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Du musst in den letzen 2 Jahren min. 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ob Voll- oder Teilzeit ist egal, nur Minijob gilt nicht.
Aber selbst wenn du ALG1 bekommst, das ist dank Hungerlöhne oftmals so gering, dass du ergänzendes ALG2 beantragen musst.
nein, bekommst du mit sicherheit nicht, da du innerhalb von 24 monaten, mindestens 12 monate sozialversicherungs pflichtig gearbeitet haben muÃt, dann in deinem fall noch als aushilfe...? mmmhhh... denke da solltest du mit all deinen unterlagen besser zum arbeitsamt gehen und nicht hier fragen, die leute haben ihren job gelernt, hier sind zu 99 % nur laien...
viel glück und lg.
du wirst harz4 bekommen , sonst nichts .
einschlieÃlich märz 2011 hast du gearbeitet , heute haben wir erst den 3.ten märz ???
Nehme deine Unterlagen und Kündigung mit zum Arbeitsamt, da wirst Du über alles aufgeklärt was Du nicht bekommst oder dir zusteht
Du bekommst für die Zeit in der du als Vollzeit Arbeitnehmer beschäftigt warst die Anzahl von Tagen mit 60 % ausbezahlt welche dir zu stehen.
Das sind 312 Tage geteilt durch 2 also 156 % Tage zu 60 %.
Wie das mit der Aushilfs Tätigkeit ist kann ich dir leider nicht sagen, denn mit dem habe ich keine Erfahrung.
Das musst du mit dem Arbeitsamt klären.
In vollem Umfang wirst du leider nichts bekommen, da du ja auch nicht Vollzeit gearbeitet hast.
Mir hat mal einer vom Arbeitsamt erklärt: Hat man Teilzeit gearbeitet, bekommt man nur Teilzeit-Arbeitslosengeld.
Aber die Miete und Kost wird dir schon gezahlt, keine Angst.
Und was die Vollzeit vom Sept. 2010 bis März 2011 angeht, vermute ich mal schwer, dass dir diese Zeit voll ausgezahlt wird, da das KEIN volles Arbeitsjahr war.
Das müsste man dann nachrechnen. Da kenn ich mich leider nicht aus.
Aber dieses "Teilzeit-Arbeitslosengeld" steht dir auf jeden Fall zu.
MfG
Gina M.