Wie stehen meine Chancen die Satanlage zu behalten?
Erstmal so das grobe:
Als Antenne dient die "Technisat Multytenne", die gibt es in weiß, rot und grau, und ist 45cm groß. Ich habe die in weiß.
Als halterung dient das hier: http://www.conrad.de/goto.php?artikel=940929
Und um das Kabel durch das Fenster zu bekommen, gibt es flache Koxialkabel. So ist die Antenne befestigt:
http://img136.imageshack.us/i/06102009143.jpg/
http://img143.imageshack.us/i/06102009144.jpg/
http://img136.imageshack.us/i/06102009145.jpg/
http://img136.imageshack.us/i/06102009146.jpg/
http://img79.imageshack.us/i/06102009147r.jpg/
Nun habe ich den Vermieter zwecks Erlaubniss Kontaktiert. Was ist wenn er nein Sagt? Habe ich dann irgendeine Chance die Antenne doch zu behalten? Laut google sollte es ein "großer Stein" sein, das ich und meine Familie Polen sind (inzwischen mit deutschen Pass).
Auf dem Balkon würde ich es zu gerne aufstellen, aber leider ist dort kein Freier blick nach Süden.
Könnt ihr mir da auf die Sprünge helfen?
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Ja, die SAT Anlage bleibt dein Eigentum auch wenn der Vermieter Nein sagen sollte.
Es besteht kein Anspruch auf eine Schüssel!
Ãberall, wo andere Empfangsmöglichkeiten vorhanden sind, kann die Zustimmung verweigert werden!
Auch die weiÃe Schüssel ist nicht an jeder Hauswand eine Augenweide...
Anspruch auf Satellitenschüssel?
(dmb) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Mieter den Fernsehempfang über Satellitenschüssel oder Kabel zu ermöglichen. Wer als Mieter mehr als drei bis fünf tradionelle Fernsehprogramme sehen will, kann aber auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel installieren lassen. Dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Artikel 5. Der Vermieter muà allerdings um Erlaubnis gefragt werden. Er muà zustimmen, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Haus darf weder über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel noch über einen Breitbandkabelanschluà verfügen. Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Parabolantenne verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muÃ. Ausnahme: Der Mieter weist nach, daà er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter.
2. Der Mieter muà alle anfallenden Kosten übernehmen.
3. Die Satellitenschüssel muà fachmännisch aufgestellt werden.
4. Die Anlage muà baurechtlich zulässig sein.
5. Die Schüssel muà an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. Hierdurch darf aber der Mieteranspruch auf Installation nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden, zum Beispiel wenn durch den vorgegebenen Montageort erheblich höhere Kosten entstehen würden (Landgericht Hamburg 334 S 74/96).
Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen. Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt (AG Augsburg 3 C 5191/97).
so wie es auf deinen bildern zu sehen ist hast du an dem haus garnichts anbebohrt
ja so würde ich das durchgehen lassen als vermieter
und wenn sie noch im hinterhof ist also nicht zur straÃe hin nicht öffentlich sicht bar was solls da für probleme geben
als ausländer darfst du das machen deine heimatsender anschauen.
An sich dürft ihr nur eine Schüssel anbringen, wenn es keine anderen Anschlussmöglichkeiten gibt (meint vor allem Kabel, DVB-T zählt nicht).
Gibt es also Kabel, geht es an sich nicht. ABER: Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile, wonach Menschen aus anderen Ländern trotzdem eine SAT-Anlage anbringen dürfen, wenn sie nur damit Fernsehen aus ihrem Heimatland empfangen können.
Hi Daniel
Der Vermieter kann grundsätzlich das Anbringen einer Schüssel verbieten!
Wenn das Empfangen von Fernsehen durch Kabelempfang oder DVB-T sichergestellt ist, dann hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine Schüssel.
Du kannst nur darauf hoffen das er mit macht, wenn nicht kannst du ihm rein rechtlich gar nichts!
Ich kann es verstehen das du lieber mit Schüssel empfangen möchtest. Habe genau den gleichen Fall erlebt. Multytenne von Technisat bestellt, unauffällig auf den Balkon platziert, doch leider hat eine gegenüberliegende Haushälfte den Empfang gestört. Wo anders durfte ich sie nicht anbringen. Als Folge hab ich sie zurückgeschickt und schlage mich nun mit diesen Fratzenverein von Unitymedia.
MfG Horus
Ich glaube nicht an Satan - weis also auch nicht welche Lage der so hat - allerdings würde ich mich von fundamentlistisch angehauchten Vermietern trennen - zieh doch aus -