Duden: Beide Schreibweisen sind zulässig: zu Hause, zuhause. Es wird aber die Schreibweise "zu Hause" empfohlen. Beispiele aus dem Duden:
"ich bin in Berlin zu Haus(e) oder zuhaus(e)"
"sich wie zu Haus(e) od. zuhaus(e) fühlen"
"ich freue mich auf zu Haus(e) oder zuhaus(e)"
Bei Deinem eigenen Satz hast Du also die Wahl. Schreibst Du allerdings: "Ich bin endlich in meinem Zuhause angekommen" darfst Du natürlich nur die Großschreibung verwenden (das Zuhause).
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Duden: Beide Schreibweisen sind zulässig: zu Hause, zuhause. Es wird aber die Schreibweise "zu Hause" empfohlen. Beispiele aus dem Duden:
"ich bin in Berlin zu Haus(e) oder zuhaus(e)"
"sich wie zu Haus(e) od. zuhaus(e) fühlen"
"ich freue mich auf zu Haus(e) oder zuhaus(e)"
Bei Deinem eigenen Satz hast Du also die Wahl. Schreibst Du allerdings: "Ich bin endlich in meinem Zuhause angekommen" darfst Du natürlich nur die Großschreibung verwenden (das Zuhause).
"bei Gericht" gilt immer noch die "alte Rechtschreibung" als amtliche Form. Hat die sog.
Rechtschreibreform der das o.g. wohl entspringt vielleicht nur den einen Zweck, daà unsere
Kinder nicht mehr in der Lage sein sollen, sich ggf. ordentlich zu verteidigen ???