Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten 1985 mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Es ist inzwischen in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU), welche bereits vor 2004 Mitglied waren, gültig - mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irland, welche dem Abkommen nicht beigetreten sind. Als Nicht-EU-Staaten sind zusätzlich Island und Norwegen teilnehmende Staaten. Voraussichtlich ab 2008 wird das Schengener Abkommen auch in der Schweiz und in den neuen EU-Ländern nach der Osterweiterung (mit Ausnahme von Zypern, Bulgarien und Rumänien) gültig. Das Abkommen ist nach dem luxemburgischen Moselort Schengen benannt, wo 1985 der Vertrag unterzeichnet wurde
Schengen wurde zum Synonym für einen Raum ohne Grenzkontrollen, als am 14. Juni 1985 fünf EU-Mitgliedstaaten auf einem Moselschiff in der Nähe dieses Ortes das Schengener Ãbereinkommen unterzeichneten, das den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und die Einführung des freien Personen- und Warenverkehrs vorsieht. Am Flussufer des Ortes erinnert ein Denkmal an die Unterzeichnung des Vertrages. Das Schengener Abkommen und weitere Ãbereinkommen zur Durchführung des Vorhabens bilden den so genannten „Schengen-Besitzstand“. Das Schengener Abkommen trat am 26. März 1995 in Kraft und gilt wie die Einführung der gemeinsamen Währung Euro am 1.1.2002 als Meilenstein im Europäischen Prozess.
Inhalt des Abkommens
Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den AuÃengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen und Island) und Reisende aus Drittstaaten. Das Schengen-System beinhaltet u. a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-AuÃengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum, insbesondere Schengenvisum[1] vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen.
Ist ein so genanntes Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten. Das Problem sind die Schengen-AuÃengrenzen, welche z.B. Frankreich, Spanien, Italien haben. Auch Deutschland hat Schengen-AuÃengrenzen (Seegrenzen in der Ost- und Nordsee, Polen). In allen Schengen-Ländern erfolgen verschärfte innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen. Sie werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei und den Zoll und die Bayrische Grenzpolizei.
In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel während internationalen GroÃveranstaltungen (FuÃballeuropa- und Weltmeisterschaft) oder Gipfeltreffen, kann das Schengen-Ãbereinkommen vorübergehend auÃer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen können eingeführt werden (Art. 2 des Vertragswerks). So wurde es im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 an den deutschen AuÃengrenzen auÃer Kraft gesetzt. Als Ausgleich für die fehlenden Grenzkontrollen wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen.
Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde beschlossen, das Ãbereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Die Folge ist, dass alle folgenden Neumitglieder der EU das Schengenabkommen unterzeichnen müssen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss des Schengener Abkommens nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU. Aufgrund des Schengen-Protokolls[2] wurde es in den rechtlichen Rahmen der EU überführt. Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dies notwendig in allen Mitgliedstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein erstes Urteil[3] zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.
Am 14. Juni 1985 vereinbaren im luxemburgischen Schengen die Staaten Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland das zwischenstaatliche Ãbereinkommen "Schengen I". Das Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor. Am 19. Juni 1990 werden mit dem Abschluà von "Schengen II", dem sogenannten Schengener Durchführungsabkommen, AusgleichsmaÃnahmen für die entfallenden Grenzkontrollen eingeführt. Am 26. März 1995 tritt das Schengener Abkommen in Kraft.
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Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten 1985 mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Es ist inzwischen in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU), welche bereits vor 2004 Mitglied waren, gültig - mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irland, welche dem Abkommen nicht beigetreten sind. Als Nicht-EU-Staaten sind zusätzlich Island und Norwegen teilnehmende Staaten. Voraussichtlich ab 2008 wird das Schengener Abkommen auch in der Schweiz und in den neuen EU-Ländern nach der Osterweiterung (mit Ausnahme von Zypern, Bulgarien und Rumänien) gültig. Das Abkommen ist nach dem luxemburgischen Moselort Schengen benannt, wo 1985 der Vertrag unterzeichnet wurde
Schengen wurde zum Synonym für einen Raum ohne Grenzkontrollen, als am 14. Juni 1985 fünf EU-Mitgliedstaaten auf einem Moselschiff in der Nähe dieses Ortes das Schengener Ãbereinkommen unterzeichneten, das den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und die Einführung des freien Personen- und Warenverkehrs vorsieht. Am Flussufer des Ortes erinnert ein Denkmal an die Unterzeichnung des Vertrages. Das Schengener Abkommen und weitere Ãbereinkommen zur Durchführung des Vorhabens bilden den so genannten „Schengen-Besitzstand“. Das Schengener Abkommen trat am 26. März 1995 in Kraft und gilt wie die Einführung der gemeinsamen Währung Euro am 1.1.2002 als Meilenstein im Europäischen Prozess.
Inhalt des Abkommens
Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den AuÃengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen und Island) und Reisende aus Drittstaaten. Das Schengen-System beinhaltet u. a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-AuÃengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum, insbesondere Schengenvisum[1] vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen.
Ist ein so genanntes Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten. Das Problem sind die Schengen-AuÃengrenzen, welche z.B. Frankreich, Spanien, Italien haben. Auch Deutschland hat Schengen-AuÃengrenzen (Seegrenzen in der Ost- und Nordsee, Polen). In allen Schengen-Ländern erfolgen verschärfte innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen. Sie werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei und den Zoll und die Bayrische Grenzpolizei.
In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel während internationalen GroÃveranstaltungen (FuÃballeuropa- und Weltmeisterschaft) oder Gipfeltreffen, kann das Schengen-Ãbereinkommen vorübergehend auÃer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen können eingeführt werden (Art. 2 des Vertragswerks). So wurde es im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 an den deutschen AuÃengrenzen auÃer Kraft gesetzt. Als Ausgleich für die fehlenden Grenzkontrollen wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen.
Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde beschlossen, das Ãbereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Die Folge ist, dass alle folgenden Neumitglieder der EU das Schengenabkommen unterzeichnen müssen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss des Schengener Abkommens nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU. Aufgrund des Schengen-Protokolls[2] wurde es in den rechtlichen Rahmen der EU überführt. Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dies notwendig in allen Mitgliedstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein erstes Urteil[3] zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.
Am 14. Juni 1985 vereinbaren im luxemburgischen Schengen die Staaten Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland das zwischenstaatliche Ãbereinkommen "Schengen I". Das Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor. Am 19. Juni 1990 werden mit dem Abschluà von "Schengen II", dem sogenannten Schengener Durchführungsabkommen, AusgleichsmaÃnahmen für die entfallenden Grenzkontrollen eingeführt. Am 26. März 1995 tritt das Schengener Abkommen in Kraft.