es handelt sich um einen Betrueger/Erpresser! Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist seit gut 5 Monaten eingegangen. Der Anwalt will dem Typen eine Zustellung zukommen lassen - A B E R jetzt ist er nicht auffindbar! Was passiert jetzt?
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der gute Mann, wird zur Fahndung ( Aufenthaltsbestimmung ) ausgeschrieben, kommt dieser in eine Kontrolle, muss er Nachweisen wo er Wohnt und erreichbar ist, damit ihm die Staatsanwaltschaft Post zustellen kann. Da er nicht Um- Angemeldet ist, wird auch noch ein Verfahren gegen diesen, wegen verstoß gegen das Meldegesetz eingeleitet.
Noch wird gegen ihn ermittelt und somit kein Grund ihn festzusetzen. Erst wenn eine Verurteilung stattgefunden hat, und er sich der Strafe entzieht, kann ein Haftbefehl erstellt werden.
In Deutschland gilt bis zu einer Verurteilung, die Unschuldsvermutung.
"TM"
Früher oder später wird er wahrscheinlich gefunden, es sei denn er hat sich ins Ausland abgesetzt.
In Deutschland wird er irgendwann mal eine Krankenversicherung, irgendwelche Sozialleistungen oder eine Meldebescheinigung brauchen. Dann muss er sich melden und die Staatsanwaltschaft findet ihn.
Wegen etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche solltest Du dringend mit Deinem Anwalt reden. Meines Wissens nach, wird die Verjährung gehemmt, wenn der Anspruchsgegner unauffindbar ist, aber frag lieber nach, ob das auch auf Deinen Fall so zutrifft oder etwas Spezielles zu beachten ist.
Das Gericht wird über bestimmte Institutionen eine Melderegisterauskunft einholen, da der letzte Aufenthaltsort ja bekannt ist. Wenn er sich in einer anderen Stadt oder unter einer anderen Adresse gemeldet hat, ist sein Aufenthaltsort schnell herausgefunden. Sollte er aber unbekannt verzogen sein, wird es schwierig ihn zu finden. Da kann selbst die Justiz nicht viel machen.
kommt sehr auf den einzelfall und die beweislage an. wenn der staatsanwalt ein verfahren eroeffnet und den typ zu einer anhoerung vorladen will, zu der er dann nicht erscheint, kann er einen haftbefehl erlassen. ansonsten kann er auch auf dem einwohnermeldeamt nachforschen ob der umgezogen ist und jetzt anderswo registriert. die alte registrierung kann auch irgendwie als "nicht mehr wohnhaft" markiert werden, wenn er nachweislich an dem ort nicht mehr wohnt. wenn er dann in irgendeine verkehrskontrolle oder aehnliches geraet, sehen die beamten sowas bei der personalienfeststellung. wenn ein haftbefehl existiert wird er dann festgesetzt, ansonsten muss er den beamten belegen, wo er jetzt wohnt.
das ganze natuerlich vorausgesetzt, er ist ueberhaupt noch in deutschland. ein internatiionaler haftbefehl ist zwar auch moeglich, aber kommt wieder drauf an, wie genau der fall liegt. innerhalb der EU bin ich nicht sicher, ob da nochmal andere regeln gelten.
so oder so macht das sein leben recht umstaendich wenn er nicht korrekt registriert ist, weil er im prinzip mit keiner behoerde mehr kommunizieren kann ohne aufzufliegen. selbst ne simple lohnsteuerkarte beantragen ist nicht mehr ohne weiteres machbar, wenn seine eintragung beim meldeamt ungueltig ist. selbiges gilt fuer passverlaengerung, vor allem ein problem fuer ihn, wenn er im ausland ist.
das alles hilft natuerlich kurzfristig erstmal nicht viel, der fall liet erstmal auf eis, bis der irgendwo auffaellig wird...
tja da wird jetzt halt gesucht,
= man hofft das er in eine Kontrolle rennt^^