WIESO ist es so schwierig einen (gerichtl.) Titel zu bekommen?
Forderungen liegen auf dem Tisch; abgesegnet vom Anwalt .... aber trotzdem schwierig einen Titel zu bekommen. Was kann man tun, um sein Geld zurückzubekommen?
Abzeptiert der Schuldner diesen, gibt es ein Vollstreckungsbescheid und man hat den Titel.
Widerspricht der Schuldner den Mahnbescheid geht das ganze ins streitige Verfahren - ein Richter entscheidet also. Da ist das Problem das man mit höherer Wartezeit rechnen muss da die Gerichte überlaufen sind. Aber ist die Forderung klar berechtigt, bekommt man auch so einen Titel nur das es lange dauert.
Auch wenn du einen Titel hast, heiÃt das noch lange nicht, dass du an dein Geld kommst!
Gerichtsvollzieher musst du erstmal vorstrecken, den du dem Schuldner schickst, und wenn bei dem nichts zu holen ist, hast du die A- Karte, bekommst kein Geld und bleibst auf den Gerichtsvollzieherkosten auch noch sitzen!
Der Gläubiger kann nun angemahnt werden. Er hat 14 Tage Zeit, die Forderung zu bezahlen oder Ratenzahlung anzubieten. Widerspruch kann er nur vor Gericht einlegen, alles andere wäre wirkungslos.
Nach 14 Tagen vergeblicher Aufforderung hast du die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Nur mit diesem gerichtlichen Titel
- Vollstreckungsbescheid
- Kostenfestsetzungsbeschluss
- öffentliche Urkunde (Vaterschaftsurkunde)
- notarielle Schuldanerkenntnis
kannst du die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einleiten. Das kann bis zur Taschenpfändung gehen.
Hast du einmal einen Titel erworben, tritt erst nach 30 Jahren die Verjährung ein.
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Mehr Infos wären nützlich.
Ein ANWALT kann absegnen, was er will, das hat keine Rechtskraft!
Einen Titel zu bekommen ist normal ganz leicht:
Man schickt ein gerichtlichen Mahnbescheid.
Abzeptiert der Schuldner diesen, gibt es ein Vollstreckungsbescheid und man hat den Titel.
Widerspricht der Schuldner den Mahnbescheid geht das ganze ins streitige Verfahren - ein Richter entscheidet also. Da ist das Problem das man mit höherer Wartezeit rechnen muss da die Gerichte überlaufen sind. Aber ist die Forderung klar berechtigt, bekommt man auch so einen Titel nur das es lange dauert.
Auch wenn du einen Titel hast, heiÃt das noch lange nicht, dass du an dein Geld kommst!
Gerichtsvollzieher musst du erstmal vorstrecken, den du dem Schuldner schickst, und wenn bei dem nichts zu holen ist, hast du die A- Karte, bekommst kein Geld und bleibst auf den Gerichtsvollzieherkosten auch noch sitzen!
Der Gläubiger kann nun angemahnt werden. Er hat 14 Tage Zeit, die Forderung zu bezahlen oder Ratenzahlung anzubieten. Widerspruch kann er nur vor Gericht einlegen, alles andere wäre wirkungslos.
Nach 14 Tagen vergeblicher Aufforderung hast du die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Nur mit diesem gerichtlichen Titel
- Vollstreckungsbescheid
- Kostenfestsetzungsbeschluss
- öffentliche Urkunde (Vaterschaftsurkunde)
- notarielle Schuldanerkenntnis
kannst du die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einleiten. Das kann bis zur Taschenpfändung gehen.
Hast du einmal einen Titel erworben, tritt erst nach 30 Jahren die Verjährung ein.