vor drei Wochen fing ich eine neue Stelle an und nun bin ich mit dem Rad von der Arbeit nach Haus gestürzt und habe Prellungen am Arm und am Knie.
Kann man mir deshalb sofort kündigen und wie siehts mit der BG aus?
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Wegen einem Wegeunfall wird dir dein Arbeitgeber bestimmt nicht kündigen. Der Wegeunfall muss aber sofort der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Damit sicherst du dir, dass du keine Kosten übernehmen musst für die Behandlung oder für Medikamente. Sollte durch den Unfall ein bleibender Schaden zurück bleiben, übernimmt die BG sämtliche späteren Behandlungskosten und zahlt - wenn nötig - auch eine Unfallrente.
Nachtrag: Wenn du erst drei Wochen in diesem Arbeitsverhältnis stehst, und jetzt wegen dem Wegeunfall eine Krankschreibung bekommst steht dir aber keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu. Dafür zuständig ist jetzt deine Krankenkasse. Wenn du also Krankgeschrieben bist, melde dies sofort deiner KK. Diese zahlt nämlich nur auf Antrag.
1. Unfall ist kein Kündigungsgrund. Aber bei einer Vertragsbeendigung innerhalb der Probezeit muss der Arbeitgeber ohnehin keinen Grund nennen.
2. Die BG zahlt, unabhängig davon ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist.
Gekündigt werden kannst du jederzeit; das ist unabhängig von deinem Gesundheitszustand.
Jeder Arbeits-/Wegeunfall wird von der BG reguliert.
Wenn in der Firma fair zugehen würden, würdest du deswegen nicht gekündigt. Der Wegeunfall wird der Beruftsgenossenschaft gemeldet und die übernimmt den Ausfall. Allerdings kannst du in der Probezeit, ohne Angabe von Gründen, jederzeit gekündigt werden.
Am besten klärst du es mit deinem Chef, was nun passiert. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
Ich wünsche dir gute Besserung und einen positiven, fairen Verlauf.
Betty
Wegen Prellungen an Arm und Knie wird man dich nicht kündigen, wenn du deshalb krank feierst, wird man dich wohl kaum fest einstellen wollen. Macht keinen guten Eindruck. Ich bin letzten Winter mit dem Rad auf Glatteis gestürzt und hab mir das Knie und den Ellbogen geprellt. War alles knallblau und hat ein paar Tage wehgetan; arbeiten konnte ich trotzdem. Wenn dir was an der Stelle liegt, solltest du die Zähne zusammenbeissen.
Deswegen kann man Dir nicht kündigen, wenngleich man in der Probezeit sowieso jederzeit kündigen kann. Ein anständiger AG wird Dich deswegen aber nicht gleich vor die Tür setzen.
Die BG reguliert generell alle Arbeits- und Wegeunfälle.
ja die können dich kündigen bei mir haben sie es so gemacht.
war aber ne zeitarbeitsfirma bei mir.
die haben dann gleich am telefon gesagt dass ich gekündigt bin wo ich mich krank melden wollte am morgen :-(