Manchmal ergibt sich das aus den Bestimmungen der ZPO ; manchmal aus Gerichtsstandvereinbarungen der Prozessparteien , und manchmal auch der Kläger : Für eine Reihe von Klagearten gibt es mehrere Zuständigkeiten nach der ZPO, dann kann der Kläger entscheiden , bei welchem Gericht er die Klage einreichen will.
Answers & Comments
Der Gerichtsstand des Beklagten...!
http://www.rechtslexikon.net/d/gerichtsstand/geric...
Manchmal ergibt sich das aus den Bestimmungen der ZPO ; manchmal aus Gerichtsstandvereinbarungen der Prozessparteien , und manchmal auch der Kläger : Für eine Reihe von Klagearten gibt es mehrere Zuständigkeiten nach der ZPO, dann kann der Kläger entscheiden , bei welchem Gericht er die Klage einreichen will.
Der jeweilige Gerichtsstand ergibt sich aus dem deutschen Zivilverfahrensrecht, geregelt in der Zivilprozessordnung
Zur Info
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand
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steht im briefkopf lies mal rechnung von stromwerk steht im briefkopf wo gerichtsstand ist
Nun denke mal der Stadtsanwald.