Eine gesetzliche Regelung (wie so für vieles) gibt es dafür nicht, es liegt im Ermessen des Händlers. Auch muss der Kunde ggf akzeptieren, dass ein Mitarbeiter auf der Fahrt begleitet.
Viele Händler machen eine Probefahrt an Bedingungen fest wie, FS min 2 Jahre, selbst Halter von einem KFZ ect pp ...
Die Versicherung übernimmt dabei der Händler ganz normal über die Zulassung vom Fahrzeug. Die "roten Nummern" sind dafür nicht zulässig, diese dürfen nur zur Überführung oder für Fahrten zum TÜV ect verwendet werden, da "rote Nummern" nur eine Haftpflicht enthalten, für Vorführfahrten oder Probefahrten aber eine Vollkasko verlangt wird. Auch hier kann es sein, dass der kunde entweder Kaution oder Unterschrift leisten muss für den Fall der Fälle ...
Der Autohaendler hat eine voruebergehende Qualifikation oder Lizense wonach er versichert sein muss, damit ein Kunde das Auto von der Parkflaeche ueber die Strasse kutschiert um es aus zu probieren. Ich glaube 30 minuten Probezeit duerfte schon drinnen sein.
Bei Motorrädern kommt es schon mal vor, dass man eine Maschine für das ganze Wochenende zum Probefahren bekommt - beim freundlichen Maserati-Händler nebenan könnte ich mir das auch vorstellen.
Mir hat bisher immer eine Stunde gereicht - hängt aber auch davon ab, welche StraÃen in der Nähe sind (man will ja auch mal ein Stück Autobahn fahren). Grundsätzlich ist alles möglich, man braucht halt nur einen Händler, der sich darauf einlässt. Wenn starker Andrang herrscht (wie aktuell bei Kleinwagen), wird man dir eher weniger Zeit einräumen.
Wie, wie lange darf sie dauern die Probefahrt. Fahre einen Audi Q7 seit 4 Monaten Probe. Ich weis aber immer noch nicht ob ich ihn kaufen soll. Also kann ich ihn doch noch nicht zurück geben,oder??
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Eine gesetzliche Regelung (wie so für vieles) gibt es dafür nicht, es liegt im Ermessen des Händlers. Auch muss der Kunde ggf akzeptieren, dass ein Mitarbeiter auf der Fahrt begleitet.
Viele Händler machen eine Probefahrt an Bedingungen fest wie, FS min 2 Jahre, selbst Halter von einem KFZ ect pp ...
Die Versicherung übernimmt dabei der Händler ganz normal über die Zulassung vom Fahrzeug. Die "roten Nummern" sind dafür nicht zulässig, diese dürfen nur zur Überführung oder für Fahrten zum TÜV ect verwendet werden, da "rote Nummern" nur eine Haftpflicht enthalten, für Vorführfahrten oder Probefahrten aber eine Vollkasko verlangt wird. Auch hier kann es sein, dass der kunde entweder Kaution oder Unterschrift leisten muss für den Fall der Fälle ...
Ich durfte so lange fahren, wie ich will. Musste aber ab dem 50. Kilometer Sprit bezahlen.
Der Autohaendler hat eine voruebergehende Qualifikation oder Lizense wonach er versichert sein muss, damit ein Kunde das Auto von der Parkflaeche ueber die Strasse kutschiert um es aus zu probieren. Ich glaube 30 minuten Probezeit duerfte schon drinnen sein.
Bei Motorrädern kommt es schon mal vor, dass man eine Maschine für das ganze Wochenende zum Probefahren bekommt - beim freundlichen Maserati-Händler nebenan könnte ich mir das auch vorstellen.
Mir hat bisher immer eine Stunde gereicht - hängt aber auch davon ab, welche StraÃen in der Nähe sind (man will ja auch mal ein Stück Autobahn fahren). Grundsätzlich ist alles möglich, man braucht halt nur einen Händler, der sich darauf einlässt. Wenn starker Andrang herrscht (wie aktuell bei Kleinwagen), wird man dir eher weniger Zeit einräumen.
Ja, das Auto ist über den Händler versichert (daher die roten Nummern) und sie kann je nach Vertrauen des Händlers bis zu 2 Std dauern.
Wie, wie lange darf sie dauern die Probefahrt. Fahre einen Audi Q7 seit 4 Monaten Probe. Ich weis aber immer noch nicht ob ich ihn kaufen soll. Also kann ich ihn doch noch nicht zurück geben,oder??