"Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt."
Berechnung Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist in der Regel leicht zu berechnen, jedoch gibt es bei Teilzeitkräften, die nicht regelmäig einer Tätigkeit nachgehen einige Schwierigkeiten in der Berechnung. Der Urlaubsanspruch richtet sich hier gesetzlich in der Berechnung nach dem Urlaubsanspruch der Vollzeitkräfte. Zur Veranschaulichung der Berechnung des Urlaubsanspruches folgendes Beispiel:
Eine Vollzeitkraft erhält bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen. Eine Teilzeitkraft im gleichen Betrieb arbeitet nur 3 Tage die Woche und erhält daher 18 Urlaubstage. Die Berechnung der Urlaubstage: 30:5x3=18
wieso soll das denn nicht Rechtens sein??? Oder meinst du das man da den gleichen Anspruch auf Urlaub hat wie als Bänker oder Kaufmann? Ansonsten reicht der Blick in den jeweiligen Tarifvertrag.
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"Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt."
Berechnung Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist in der Regel leicht zu berechnen, jedoch gibt es bei Teilzeitkräften, die nicht regelmäig einer Tätigkeit nachgehen einige Schwierigkeiten in der Berechnung. Der Urlaubsanspruch richtet sich hier gesetzlich in der Berechnung nach dem Urlaubsanspruch der Vollzeitkräfte. Zur Veranschaulichung der Berechnung des Urlaubsanspruches folgendes Beispiel:
Eine Vollzeitkraft erhält bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen. Eine Teilzeitkraft im gleichen Betrieb arbeitet nur 3 Tage die Woche und erhält daher 18 Urlaubstage. Die Berechnung der Urlaubstage: 30:5x3=18
den gesetzlichen Mindestanspruch findest du im Bundesurlaubsgesetz (findest du über eine Suchmaschine).
Dieser Anspruch darf nicht unterschritten werden. Tarifverträge können natürlich mehr Anspruch enthalten.
Ich hatte damals (vor ca. 7 Jahren) 24 oder 26 Tage.
20 Tage kommt mir auch etwas wenig vor.
wieso soll das denn nicht Rechtens sein??? Oder meinst du das man da den gleichen Anspruch auf Urlaub hat wie als Bänker oder Kaufmann? Ansonsten reicht der Blick in den jeweiligen Tarifvertrag.