Benötige jemanden, der die Quadratmeterzahl in unserer Wohnung exakt messen kann, und mir dieses dann auch schriftlich bestätigt! Unsere Wohnung ist auf Verdacht kleiner wie im Mietvertrag angegeben!
Update:Mit meinem Vermieter stehe ich auf Kriegsfuss! Der ist ein Arschl......., sorry
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Gucke zunächst mal in die Wohnflächenberechnungsverordnung von 2004 und stelle fest, was alles wie zur Wohnfläche gerechnet wird und was nicht.
http://64.233.183.104/search?q=cache:ywkeiP0W3aQJ:...
Eine maßstabsgerechte Grundrißzeichnung Deiner Wohnung mit den relevanten Maßen und den daraus zu errechnenden Wohnflächen kannst Du vllt. noch selbst erstellen.
Sollten allerdings größere Abweichungen zur im Mietvertrag angegebenen Fläche bestehen UND mit dem Vermieter streitig verhandelt werden müssen, wirst Du um ein Aufmaß durch einen Architekten oder Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung nicht herum kommen.
Am besten kommst Du allerdings mit einem nachvollziehbaren (prüffähigen) eigenen Aufmaß, wenn es vom Vermieter anerkannt wird oder wenn es Dir damit gelingt, die Beweislast umzukehren.
Dann wäre der Vermieter verpflichtet, seine qm-Angaben nachzuweisen. ...
;-))
Messen kann jeder, aber vor Gericht brauchst Du einen vereidigen Sachverständigen. Messe selbst nach, und wenn die Differenz um die 10% liegt, lass die Finger davon. (Für 2-3 qm strengt man keinen Prozess an) Wird mehr berechnet rentiert sich ein Sachverständigen Diese werden in der Regel beim Prozess vom Gericht bestellt.
Das kann ein Architekt. Ich hoffe du hast einen unter deinen Freunden, denn die Burschen sind teuer.
Nimm dir einen Architekten aus dem Branchenbuch,der hat Bauleiter,die sind nicht nur geeignet dafür-sondern auch Preisgünstiger und der Archit.zeichnet die Sache ab.....damit hast du eine bestimmt auch vor Gerichten - Begutachtung deiner WohnungsgröÃe-dann gibt es da aber noch eine Möglichkeit,mit Vitamin - B - auf zum Katasteramt und eine Kopie vom Gebäude bzw.v.d.Wohnung mitnehmen....
Also schriftlich bestätigen wird dir das nur ein Baugutachter und der ist teuer. Dein Vermieter hat mit Sicherheit einen Grundrià von der Wohnung. Verlange ihn und miss die ZimmergröÃen nach. Zur Berechnung der m² zählt die Fläche, die niedriger als 1 m Höhe zur Dachschräge hat, nicht mit. Zwischen 1m und 2m zählt die Hälfte. Erker und Abstellräume können hinzugerechnet werden, auch Flächen unter Treppen unter Beachtung der Höhe. Balkon zählt 1/4 dazu, max. 1/2.
Wenn du zu einem anderen Ergebis kommst, treff dich mit deinem Vermieter oder dem Verwalter und messt es zusammen noch mal nach. Dann kann er ja gar nichts dagegen sagen.