Hallo
Meine Tochter war heute beim Diskounter schnell einkaufen und ist dann nach Hause und hat mir das Wechselgeld gegeben. Als wir festgestellt haben das 10 Euro gefehlt haben, ist mein Mann mit Tochter hin und hat reklamiert. Dann wurde uns mitgeteilt das die nach Geschäftsschluß die Abrechnung machen und uns dann anrufen werden und wie wir es schon geahnt haben, war der Kassenabschluß korrekt.
Wie sieht es aus, kann man dann verlangen das sofort ein Kassensturz gemacht wird?
Oder wie sehen die Verbraucherrechte generell so einen Fall ?
Grüße Andrea
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Ich weiß jetzt nicht, wie alt Deine Tochter ist, aber, daß 10 EURO fehlen, da muß man sich schon fragen, warum hat sie das n icht nachgezählt. Eine Fehlerquote im Centbereich kann schon mal sein, aber bei so einem Betrag paßt man doch wohl im eigenen Interesse besser auf.
Bei sofortiger Reklamation ist ein Kasensturz angesagt. Im Nachhinein ist die Rückforderung nach meinem Dafürhalten unmöglich, da nicht schlüssig beweisfähig.
Man muss sein Wechselgeld sofort nachzählen.
Gibt es Beanstandungen, wird immer sofort ein Kassensturz gemacht.
Kommt man allerdings erst hinterher, kann man wenig machen weil so ja jeder ankommen kann.
Wer nicht sofort zählt hat also Pech gehabt.
Bei gröÃeren Summen ist es aber was anderes denn sollte diese Summe nach Abrechnung tatsächlich da sein, wird zurückerstattet auch wenn man dies eigentlich nicht mehr machen muss wenn man es nicht sofort beanstandet hat.
Ich glaube, da wirst Du Pech haben. Wechselgeld muss man halt gleich kontrollieren.
hey
Also wenn man nicht sofort an der Kasse das wechselgeld prüft kann man da sogut wie nichts machen, denn der Diskounter wird mit sicherheit nicht einfach jemandem der evt mal dort eingekauft hat 10 € geben... aber es ist natürlich schon ärgerlich wenn der diskounter dann auch noch nichteinmal nach Kassenabschluss, den "Vorfall" zugibt =(
Das Wechselgeld muss man nach Erhalt überprüfen. Dann kann auch ein Kassensturz gemacht werden. So ist es richtig, dass sie abends den Geschäftsabschluss erst machen.
Auch wenn jetzt der Abschluss nicht korrekt gewesen wäre, lässt es sich ja nicht nachweisen, dass es bei eurer Tochter passiert ist. Wahrscheinlich sind bereits bis eure Tochter zu Hause wieder war, sehr viele Leute abkassiert worden.
Die 10 Euro sind wahrscheinlich nicht in die Kasse gewandert, sondern in die Nebenkasse!
Discoutners haben Kameras ueber den Kassen, auf dem Kassenzettel steht, welche Kasse und zu welcher Zeit weniger Wechselgeld gegeben wurde. Man macht es sich leicht, Betrug ist Betrug, auch wenn man zu faul ist, nachzupruefen.
Auch wenn es nur 10 Euro sind, nicht locker lassen. Sage dem Manager des Discounters, dass er diebische Angestellte hat. Heute klauen sie von Kunden, morgen vom Discounter!