Kann mich Deexa inhaltlich voll anschließen, es gibt aber eine Ausnahme:
Du schreibst leider nicht, was Du im Ausland gemacht hast. Wenn Du Entwicklungshelferin nach dem Deutschen Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) warst, hast Du in jedem Fall Anspruch auf ALG1, auch wenn Du während der Zeit keine Beiträge eingezahlt hast.
Zumindestens dann, wenn dir dein Job durch das Arbeitsamt vermittelt wurde oder du dir deinen Beruf durch das Arbeitsamt gesucht hast. Wichtig ist, dass du saemtliche Papiere welche auf deinen Verdienst schliessen lassen vorlegen kannst.
Wenn ich mich hier jetzt nicht irre, gibt es seit juengster Zeit eine entsprechende Vereinbarung mit den Niederlanden.
wenn du in deutschland deine steuern,arbeitslosenversicherung,und den ganzen krempel bezahlt hast?JA,wenn nicht,dann haste die arschkarte. man muss nicht die deutsche staatsbürgerschaft haben um in den genuss von hartz 4 zu kommen,es reicht wenn du einen festen wohnsitz in der BRD hast.und natürlich auch in D gearbeitet hast,das setze ich doch voraus.
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Kann mich Deexa inhaltlich voll anschließen, es gibt aber eine Ausnahme:
Du schreibst leider nicht, was Du im Ausland gemacht hast. Wenn Du Entwicklungshelferin nach dem Deutschen Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) warst, hast Du in jedem Fall Anspruch auf ALG1, auch wenn Du während der Zeit keine Beiträge eingezahlt hast.
MAN BEKOMMT NUR ARBEITSLOSENGELD, WENN MAN AUCH TATSÃCHLICH IN DIE DEUTSCHE KASSE EINGEZAHLT HAT.
das heisst- dass du die sozialabgaben in die deutsche kasse eingezahlt hast.
sonst nichts.
bist du deutscher staatsangehöriger- bekommst du harz4
Soviel ich weià erlöschen alle derartigen Ansprüche nach 2 Jahren!
Zumindestens dann, wenn dir dein Job durch das Arbeitsamt vermittelt wurde oder du dir deinen Beruf durch das Arbeitsamt gesucht hast. Wichtig ist, dass du saemtliche Papiere welche auf deinen Verdienst schliessen lassen vorlegen kannst.
Wenn ich mich hier jetzt nicht irre, gibt es seit juengster Zeit eine entsprechende Vereinbarung mit den Niederlanden.
wenn du in deutschland deine steuern,arbeitslosenversicherung,und den ganzen krempel bezahlt hast?JA,wenn nicht,dann haste die arschkarte. man muss nicht die deutsche staatsbürgerschaft haben um in den genuss von hartz 4 zu kommen,es reicht wenn du einen festen wohnsitz in der BRD hast.und natürlich auch in D gearbeitet hast,das setze ich doch voraus.