ok, ok ich fahr jetzt ohne vollmacht los. nachher bin ich schlauer, wer möchte, den lasse ich wissen, obs ging oder nicht
Update 3:ich brauchte nur schein und brief, nicht mal meinen ausweis wollten die sehen.
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Nein!!!!
Du brauchst nur den Brief!
Wer den Brief hat, kann das Auto abmelden.
Und natürlich den Schein.
Na klar - auch die Nummernschilder - logisch.
Nein brauchst du nicht! Du brachst "nur" (unbedingt) den KFZ-Brief, die Zulassung und die Nummernschilder und ein wenig Geld...
Wenn du den KFZ-Brief in deinem Besitz hast, gehört dir auch das Auto, egal wer in dem Brief als Besitzer, bzw. Halter drin steht.
wenn das auto nur abgemeldet wird, benötigst du KEINE vollmacht. bei einer zulassung oder ummeldung schon.
Nein, eine Vollmacht brauchst du nur für die Anmeldung.
Du brauchst nur den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein.
Und die Nummerschilder.
Vor dem Gesetz ist immer der, der Besitzer
des KFZ, in dessen Besitz der KFZ-Brief
sich befindet und somit sich nicht ausweisen muss ! Die Nummernschilder
und der KFZ-Schein ,sind zur KFZ-
Abmeldung mit zuführen !!
Du brauchst eine Vollmacht und seinen Personalausweis.
Die Vollmacht kann ganz formlos sein.
NEIN,wenn Du den Zulassungsteil 1 und 2 hast gehört das FZG. Dir und Du braucht keinen Perso von Deinem Mann!Wenn ich ein Auto kaufe das noch angemeldet ist kann ich es auch einfach ab- oder ummelden,oder glauibt Ihr der alte Besitzer überlässt mir seinen Ausweis?
Zur Ab- ,An- und Ummeldung stehen kleine Tipps auf dem Zulassungstei1 und 2!
LG Eva
Kommt drauf an wo du es abmelden möchtest.Im abgelegenen See oder per Streichholz glaub nicht.
Vollmacht, Personalausweis am besten von beiden!!! Sonst könnte es nämlich passieren, das du noch mal hin muÃt!!!
Ja, such dir am besten gleich nen Vordruck von deiner Zulassungsstelle, dann ist es leichter zu formulieren!