Situation:
Im Rahmen einer Personendurchsuchung, hat man mir die Tage eine lesbische Polizistin vorgestellt, welche mich durchsuchen sollte. Da ich dieses strikt verweigert habe und keine weiteren weiblichen Kolleginnen vor Ort waren, hat die ganze Aktion 2 Std. gedauert, bis ich meinen Willen durchgesetzt bekommen habe.
Wie ist es aus rechtlicher Sicht?-Darf ich generell darauf bestehen?
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Answers & Comments
Grundsätzlich gilt für Persondurchsuchungen:
Durchsuchungen von Personen sind grundsätzlich von Amtspersonen gleichen Geschlechts vorzunehmen.
Das dir vorher Auskunft über die sexuelle Orientierung der Polizistin gegeben wurde, bezweifle ich bzw. wenn denn, um dich ein wenig zu ärgern. Wie du sagtest, es dauerte 2 Stunden, was ansonsten 10 Minuten in Anspruch nimmt.
Die sexuelle Orientierung der Polizistin geht keinem etwas an, ich glaube kaum, dass sie selbst sich als lesbisch vorgestellt oder ein Kollege deraut Auskunft gegeben hat.
Personen dürfen grundsätzlich nur von Polizisten gleichen Geschlechts oder von einem Arzt durchsucht werden. Jeder Polizist darf allerdings auch eine Person anderen Geschlechts durchsuchen, wenn es zum Schutz von Leib und Leben geht. Zudem - weiblichen Geschlechts bleibt trotzdem weiblich.
http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
In deinem Fall bedeutet das, dass du nur von einer Polizistin durchsucht werden darfst oder alternativ von einem Arzt oder einer Ärztin. Diese leere Behauptung, die Polizistin hätte von sich behauptet sie wäre lesbisch, nehme ich dir absolut nicht ab.
woher willst du denn wissen,wie die frau gepolt ist ?steht das auf der uniform?.
frau wird von frau durchsucht,mann von mann.
Du darfst auf eine/n Polizisten/in gleichen Geschlechts bestehen. Es wundert mich aber, dass eine Frau auf eine nicht-lesbische Polizistin bestehen darf, obwohl das ganze 2 Std. dauert. Ich wurde auch schon von lesbischen Frauen angebaggert, ich verstehe, dass das unangenehm ist, aber bei der Polizistin war es denke ich eher ein unangenehmes Gefühl für dich und kein ernsthaftes anbaggern.
in deinem fall nein.
abgesehen davon wird eine "lesbische" Polizisten sehr wohl wissen, wie weit sie im Dienst gehen darf.
Andernfalls müsste sie mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen ...
Na klar, die haben gesagt, das hier ist eine Lesbe... Du bist ganz offensichtlich noch nie durchsucht worden.
Wenn ich deinen etwas konfusen Beitrag richtig interpretiere, hast Du ja durchaus auf einer Person gleichen Geschlechts - dem deinigen - bestanden , lediglich mit anderer sex. Orientierung ..
Herzlichen Glückwunsch ! Mit dieser typisch stutenbissigen Aktion hast Du deine Grundrechte wahrhaft heldenhaft verteidigt .. und diesen Sche.ssstaat aber mal so richtig vorgeführt !
Wenn Du es beweisen kannst, dass die Polizistin lesbisch ist, ja, auf jeden Fall.
Grundsätzlich wird eine persönliche Durchsuchung nur
bei konkreten Verdacht durchgeführt.
Bedeutet im Klartext, jeden Tag Knoblauch und nicht duschen
befreit so ziemlich vor solchen Situationen.
Und theoretisch muss eine "geschlechtsneutrale" Amtsperson diese
Handlung durchführen, aber wie soll man das nachprüfen???