Wie lange dauert es eigentlich bis eine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet wir und zu einem Ergebnis gelangt?
Wird die Person die diese Beschwerde eingereicht hat, auch das Ergebnis mitgeteilt?
Update:Diese wurde dem Kultusministerium, dem Ministerpräsidenten und den Petitionsausschuss vorgelegt.
denke das kann man nicht so leicht unter den Tisch kehren. Da man versichert wurde, man könne bei der Anhörung im Ausschuß dabei sein.
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Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.
Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip „von oben nach unten“ erfolgen und deshalb von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde (Fachaufsichtsbeschwerde) gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „form-, frist- und fruchtlos“.
Nun nicht lange, aber das Ergebnis bekommst du nicht mitgeteilt.