Du kannst jederzeit ein Gewerbe anmelden, bei Hauptberuf braucht man auch eine Genehmigung des Arbeitgebers, weil
a) Gewerbe nicht in der gleichen Branche sein sollte wie Hauptberuf (wegen Konkurrenz) und
b) der Arbeitgeber ein Interesse daran hat das deine Arbeitskraft im Hauptberuf zur Verfügung steht.
Diese Genehmigung muß aber nicht beim Gewerbeamt vorgelegt werden. Gibt der Arbeitgeber keine Zustimmung oder wird nicht gefragt, ist das ein Kündigungsgrund (der Arbeitgeber darf nur bei a) oder b) was dagegen haben, für b) gibt es glaube ich, einen Richtwert für den Zeitaufwand, wo der Arbeitgeber nichts dagegen haben darf, Höhe weiß ich nicht mehr genau, müssten so 2-3 Stunden pro Tag sein).
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Du kannst jederzeit ein Gewerbe anmelden, bei Hauptberuf braucht man auch eine Genehmigung des Arbeitgebers, weil
a) Gewerbe nicht in der gleichen Branche sein sollte wie Hauptberuf (wegen Konkurrenz) und
b) der Arbeitgeber ein Interesse daran hat das deine Arbeitskraft im Hauptberuf zur Verfügung steht.
Diese Genehmigung muß aber nicht beim Gewerbeamt vorgelegt werden. Gibt der Arbeitgeber keine Zustimmung oder wird nicht gefragt, ist das ein Kündigungsgrund (der Arbeitgeber darf nur bei a) oder b) was dagegen haben, für b) gibt es glaube ich, einen Richtwert für den Zeitaufwand, wo der Arbeitgeber nichts dagegen haben darf, Höhe weiß ich nicht mehr genau, müssten so 2-3 Stunden pro Tag sein).
Der Arbeitgeber muss aber davon erfahren und zustimmen sonst wäre es ein Kündigungsgrund (gab ein Urteil drüber).
Warum nicht?
"Nebengewerbe" oder Kleinbetrieb...