@ idril_ar...
ja das weiss ich schon, aber... wie kurz darf denn eine Frist gesetzt werden..
ich meine, wenn ich 2 Tage nicht an den Kasten geh und da war nen Termin für Übermorgen drin.. ist das rechtens????
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Nein, aber behördliche Fristen oder Fristen in Einwurfeinschreiben sind dennoch bindend. Ob du sie nun gelesen hast oder nicht.
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Die Länge der Frist ist gesetzlich vorgeschrieben. Die hat nichs mit Gang zum Briefkasten zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel. Gültig ist der Tag, an dem der Briefträger den Brief einwirft. Nicht der, an dem du ihn rausholst. Nur, weil du nicht kannst, keine Lust hast oder niemanden beauftragt hast, ändern sich die Fristen nicht. Allenfalls, du hast einen Unfall und liegst vier Wochen im Koma.
-Unkenntnis schützt nicht vor Strafe-
also doch lieber alle tage nachschauen.WENN man zu Hause ist. bist du es nicht, ist es vielleicht doch besser einen beweis haben das man nicht zu hause war, und es daher leider eben nicht möglich war da der vorladung oder was immer auch da in der postbox war,nachzukommen. ob das von der bürokratie akzeptiert wird in deutschalnd, wage ich zu bezweifeln.
Nein, aber es ist dein eigenes Risiko, wenn du z.B. eine Vorladung oder einen BuÃgeldbescheid bekommst und das einfach liegen lässt; schützt deine selbstverschuldete Unkenntnis dich nicht vor den Folgen.
Nein, man ist nicht verpflichtet, jeden Tag an den Briefkasten zu gehen. Aber wenn du Mahnungen bekommst, sind sie trotzdem bindend. Das heiÃt, ich würde dir empfehlen, jeden Tag an den Briefkasten zu gehen.
Nein eigentlich nicht aber besser ist es bevor die Werbemafia deinen Postkasten sprengt ;-)
Zwingen kann Dich keiner wenn Du aber mit der Welt konform bleiben willst solltest Du Deinen Postkasten regelmäÃig kontrollieren auch im Urlaub jemand damit beauftragen.
Für die Zeit die Du in diesem Forum oder im Internet verbringst kannst Du auch zum Briefkasten gehen.
Nein wenn man im Urlaub ist kann man auch nicht zum Briefkasten
Der Briefträger schon.
Eh klar...
Wenn Du es NICHT tust, drohen Dir MIND.
10 Jahre Steinbruch ;-)
Hatte so etwas schon mit dem Arbeitsamt. Fahre am Freitag, nach der Arbeit, mit meinem Kumpel, zu ihm nach Hause. Montags früh von dort, wieder mit ihm, zur Arbeit, danach zu mir. Schau in den Briefkasten, liegt da das Schreiben vom Amt, mit einem Termin, am selben Tag, um 14.30 Uhr. Schaue nun auf das Datum, Amt hatte diesen Brief schon acht
Tage vorher datiert. Habe dann dort angerufen; das haben sie dann auch eingesehen. Ich glaube das hängt davon ab wie eine Person, grundsätzlich, mit der Kulanz umgeht. Rechtens wäre es dann, so wie es @ idril_ar schon dargelegt hat. Schau doch auch mal auf das Datum. Dann kannst du vielleicht dem Absender eine Fehlverhalten vorwerfen, und bist aus dem " Schneider ".