meine tochter lebt in italien am gardasee, seit 2002 lebt sie von ihrem mann getrennt, hatten früher ein geschäft u. restaurant zusammen. wurde viel nach südländschischen gewohnheiten gemauschelt. aber nun kommt das italienische finanzamt nach 14 jahren und fordert von meiner tochter 11000 - euro. mal ganz davon abgesehen, das sie das geld nicht hat, sie ist von diesem kerl nähmlich mehr oder weniger geflohen, und ist nun ziemlich verzweifeld, vor allem wo sie ihre 2 kinder alleine großziehen muß, da der liebe vater keinen cent unterhalt bezahlt.
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Da es sich nicht um deutsches, sondern um italienisches Steuerrecht handelt, empfehle ich Deiner Tochter dringend, einen italienischen Steuerberater aufzusuchen
Nach deutschem Recht, wäre Sie grundsätzlich haftbar für gemeinsame Schulden in der Ehe.
Ob der Mann Unterhalt gezahlt hat oder nciht, spielt da keine Rolle.
Wie es im italienischen Recht aussieht, weiss ich auch nicht, zur Zeiten des EU Rechtes aber wahrscheinlich ähnlich.
Nach deutschem Steuerrecht, wäre eine Festsetzung nach 14 JAhren nciht mehr möglich, nicht mal wenn es sich um Steuerhinterziehung handeln würde.
Aber leider gilt ja das deutsche Recht nicht, sondern das italienische und da kann nur ein Steuerberater oder ein italienischer Anwalt helfen.
Liebe Leute erst lesen...dann schreiben !
Hier steht Das ITALIENISCHE Finanzamt! Beim Deutschen ist es klar das die Forderung verjährt ist, wie es sich allerdings beim Italienischen verhält kann selbst ich nicht beantworten , da ich die Gesetzeslage in Italien nicht kenne.
Ich denke, dass ein Anwalt diese Forderung sehr einfach abschmettern kann. Wahrscheinlich reicht schon ein Schreiben.
Viel Erfolg dabei!
Die verdammt kurzen Verjährungsfristen in Italien haben bereits dem Herrn Berlusconi genutzt, den man der Bilanzfälschung bezichtigt hatte und auch diverse Steuern von ihm nachforderten.
Ich würde einen Anwalt für internationales Recht aufsuchen. Die Sache sollte mit einem Schreiben erledigt sein.
Steuerzahlungen verjähren in fünf Jahren (§ 228 AO). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§ 229 AO).
Allerdings kann die Verjährung durch eine Reihe von MaÃnahmen unterbrochen werden, die in § 231 AO abschlieÃend aufgezählt sind. I
nsbesondere Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub, Anmeldung im Konkurs und alle VollstreckungsmaÃnahmen.
Aber jetzt ist die Frage wie es im italienischem Recht aussieht?
nein nach solanger zeit ist das verjährt
Leider nicht.
Die Finanzamts-Schwei..ne schaffen sich irgendeinen Tatbestand und schon sind sie im Recht und können fordern.
Die haben sich jede erdenkliche Betrugsmasche ausgedacht und per Gesetz bzw. Vorschrift fixiert. Gegen diese Brut ist jeder Steuerhinterzieher ein Waisenknabe!