Ich wohne in Deutschland - bin aber Ausländer, deshalb wohl die dumme Frage - nahe zur Holländischen Grenze:
Wenn ich ein Auto in Holland kaufe, muss ich zwingendermassen den Wagen in Deutschland zulassen?....kann ich die Holländische Zulassung nicht behalten? von Wegen EU und so...
Vielen Dank für Eure Antworten
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Ja, wer hier länger als 3 Monate lebt muss sein KFZ hier zulassen.
Den Vorteil hast du beim Führerschein. Früher war nach 6 Monaten der deutsche Führerschein Pflicht, heute wird dein Niederländischer anerkannt.
Du hast die KFZ Steuer an deinem Wohnsitz zu entrichten, Tüv braucht dein Auto auch - also Zulassung in Deutschland.
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Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
« Antworten #4 am: 28. Juni 2006, 17:55:07 »
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Im Netz gefunden :
Erforderliche Unterlagen
* die üblichen Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigungskarte)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (dies gilt nur für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahr-Bundesamtes. Die Bescheinigung muss bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden und besitzt einen Monat Gültigkeit.
* Eigentumsnachweis (z.B. Kaufverträge etc.)
* zugehörige ausländische Fahrzeugpapiere mit amtlichen Kennzeichen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Nachweis der Abmeldung im Herkunftsland in deutscher Sprache vorzulegen.
* bei Neufahrzeugen ohne ausländische Papiere und Zulassung ist die Anfrage an den Fahrzeughersteller nötig, ob ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde.
* Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen)
Kosten
Gebühr für die Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs: 45,80 Euro
Rechtsgrundlagen
* Straßenverkehrzulassungs-Ordnung StVZO
* Straßenverkehr-Gesetz StVG
Und noch was :
Ausländische Fahrzeugpapiere
- \tUnbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
- \tUnbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- \tVollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
- \tPrüfbscheinigung über die Abgasuntersuchung
- \tNachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
- \tAusgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
- \tPersonalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- \tVollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
- \tHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- \tBei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Einen Anforderungsvordruck (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) können Sie von der Webseite des KBA (www.kba.de) herunterladen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung-KBA.
« Letzte Änderung: 28. Juni 2006, 17:56:44 von Hans-Peter »
Wenn du hier in Deutschland leben willst und das Auto hier auch fahren willst, dann musst du es zulassen!
Willst du aber nur "mal rüberfahren", dann ist das nicht nötig!