Eine Abschiebehaft kann bis maximal 18 Monate betragen.
Abschiebehaft (Sicherungshaft) kann für sechs Monate angeordnet werden, sie kann „in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert“ (§57 Ausländergesetz) um weitere 12 Monate verlängert werden.
Answers & Comments
Verified answer
Eine Abschiebehaft kann bis maximal 18 Monate betragen.
Abschiebehaft (Sicherungshaft) kann für sechs Monate angeordnet werden, sie kann „in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert“ (§57 Ausländergesetz) um weitere 12 Monate verlängert werden.
Näheres findest Du in folgenden Links:
http://www.telegraph.ostbuero.de/100/abschiebehaft...
http://www.muenchner-fluechtlingsrat.de/index.php/...
http://www.juraforum.de/wiki/abschiebehaft-vorbere...
http://lexetius.com/AufenthG/62
Viele Grüße