Das erste, was die Frau machen sollte ist, Kontakt zu einer Beratungsstelle für Gewaltopfer oder einer Frauenberatungsstelle aufzunehmen. Die helfen bei allem, was mit Finanzen und mit Gefühlen zu tun hat:
ALG2-Antrag wird gemeinsam ausgefüllt.
Beratungsschein für den Anwalt wird beim Amtsgericht beantragt und abgeholt.
Prozesskostenhilfe läuft über den Anwalt.
Keine Frau und kein Mann hat es heute noch nötig, beim schlagenden Partner zu bleiben. Finanzielle Lösungen gibt es immer.
Um die Sache abzukürzen reicht es nicht einen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen. Es muss auch sofort eine Trennung von "Tisch und Bett" erfolgen.
Einen Anwalt suchen und Scheidung einreichen dann kommt alles ins laufen, wer Frauen schlägt hat kein Verstand und gehört nicht in unsere Gesellschaft
Diese Frage ist unverständlich weil juristisch kein Beschwerdegrund vorliegt sondern strafrechtlich der Tatbestand der Körperletzung gegeben ist und vernünftigherweise auch eine Scheidung eingeleitet werden sollte.
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Das erste, was die Frau machen sollte ist, Kontakt zu einer Beratungsstelle für Gewaltopfer oder einer Frauenberatungsstelle aufzunehmen. Die helfen bei allem, was mit Finanzen und mit Gefühlen zu tun hat:
ALG2-Antrag wird gemeinsam ausgefüllt.
Beratungsschein für den Anwalt wird beim Amtsgericht beantragt und abgeholt.
Prozesskostenhilfe läuft über den Anwalt.
Keine Frau und kein Mann hat es heute noch nötig, beim schlagenden Partner zu bleiben. Finanzielle Lösungen gibt es immer.
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf;j...
Wer kein Geld hat kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Für die Schläge kannst Du Strafanzeige stellen und ansonsten zum Anwalt gehen und die Scheidung beantragen.
Wenn Du den Anwalt nicht bezhlen kannst gibt es Verfahrenskostenhilfe.
Um die Sache abzukürzen reicht es nicht einen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen. Es muss auch sofort eine Trennung von "Tisch und Bett" erfolgen.
Einen Anwalt suchen und Scheidung einreichen dann kommt alles ins laufen, wer Frauen schlägt hat kein Verstand und gehört nicht in unsere Gesellschaft
zum anwalt gehen und strafantrag stellen wegen körperverletzung
Diese Frage ist unverständlich weil juristisch kein Beschwerdegrund vorliegt sondern strafrechtlich der Tatbestand der Körperletzung gegeben ist und vernünftigherweise auch eine Scheidung eingeleitet werden sollte.
nicht mehr deine Frau schlagen und dich mit dieser Situation abfinden. Ich würde mich auch nicht so behandeln lassen wollen.
Gelb Seiten: "Scheidungsanwalt".
Geh zum Sozialamt und laà Dir dort einen Anwalt stellen.