Mal eine Frage an die Jura-Spezialisten unter Euch?
Warum gehört eigentlich "Rache" zu den "niedrigen Beweggründen", die aus einem Tötungsdelikt zwingend einen "Mord" machen und somit obligatorisch zu lebenslanger Freiheitsstrafe führen?
Konkretes Beispiel (ohne realen Bezug!, ist aber - zumindest in den USA, schon so oder ähnlich vorgekommen): Wenn mein Kind vergewaltigt und umgebracht wird, der potentielle Täter wird - aus Mangel an Beweisen, oder weil er einen guten Anwalt hat - freigesprochen, und ich erschieße diesen Mann im Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung, müsste meine Tat doch, jedenfalls nach meinem moralischen Empfinden, als "minder schwerer Fall" eingestuft werden. Das ist aber nicht so - siehe oben.
Eure Meinung dazu würde mich interessieren. Besten Dank schon mal im voraus für Eure Beiträge.
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Zunächst mal heißt es tatsächlich *niedriger* Beweggrund (s. § 211 I StGB).
Zweitens hat die Frage, ob die Tat geplant ist oder nicht, rein gar nichts mit der Abgrenzung von Mord und Totschlag zu tun. Vielmehr wird die Abgrenzung ausschließlich anhand der, vom Fragesteller ja bereits angesprochenen, Mordmerkmale (Habgier, Grausamkeit, niedriger Beweggrund etc.) vorgenommen.
Drittens stellt Rache nicht zwangsläufig einen niedrigen Beweggrund dar, sondern nur, wenn für sie, vereinfacht gesprochen, kein verständlicher Grund besteht (also im Beispielsfall wohl eher nicht). (Vgl. dazu etwa BGH 4 StR 419/06 - Urteil vom 14. Dezember 2006 (LG Saarbrücken), unten verlinkt: "Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen dabei in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen.")
Gerade in juristischen Fragen wird leider im Netz viel Halbwissen im Brustton der Überzeugung verbreitet, daher sollte man immer nach den Quellen fragen.
Also zu erst einmal, Rache ist ein NIEDERER Beweggrund, kein "niedriger" ! (Amtsdeutsch)
Zu Deiner Frage : Die Bestrafung eines Täters und somit die Art, oder Höhe der Bestrafung, obliegt in jedem zivilisierten Rechtsstaat der Justiz. Wenn jemand aus Rache tötet, ist es vorsätzlicher Mord und somit genau so strafbar wie jedes andere Tötungsdelikt.
Überleg' doch mal. Dein Nachbar klaut Dir Deinen Rasenmäher. Da Du Dir diesen jahrelang vom Munde abgespart hast, empfindest Du dieses Delikt natürlich als besonders verwerflich und würdest den Täter am liebsten lebenslang wegsperren, weil Du emotional verwickelt bist.
Für die Justiz ist es ein einfacher Diebstahl und wird völlig emotionslos mit der dafür vorgesehenen (Strafgesetzbuch) Bestrafung geahndet.
Was ich Dir klar zu machen versuche ist, dass für jedes Opfer einer Straftat, diese unterschiedlich schwerwiegend ist. Und genau deshalb haben wir Gesetze und die dazu gehörigen Strafen.
Wenn Du aber schon unbedingt Rache üben willst, gilt auch hier : Klugheit ist (in Bezug auf eine Deiner letzten Fragen), sich nicht dabei erwischen zu lassen (zwinker).
@Zottelvieh : Es ist mir relativ egal, was auf einer Feld- Wald- und Wiesen Juristen - Webseite steht. Die tatsächliche, juristische Bezeichnung lautet nach wie vor "niedere Beweggründe". Es scheint, dass der Bundesgerichtshof das genau so sieht.
(BGH, Urteil vom 10.03.1999 - 3 StR 1/99
Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere Beweggründe); Besondere Schwere der Schuld
§ 211, 57a StGB)
Volltext bei "hrr-strafrecht.de"
"Gerade in juristischen Fragen wird leider im Netz viel Halbwissen im Brustton der Überzeugung verbreitet, daher sollte man immer nach den Quellen fragen." (Zitat Ende)
Mal an die eigene Nase packen !
@Dr. Kleiner : Oh Mann, was für ein Müll !
@Mr.Pi,
ich war einmal bei Google und habe das als Erklärung für Deine Frage gefunden:
Bei niedrigen Beweggründen ist zunächst zu beachten, dass diese selbst auf niedrigen Beweggründen beruhen müssen und nicht "nachvollziehbar" sein dürfen, um das entsprechende Mordmerkmal zu erfüllen. Beispiel: Mann tötet Frau aus Eifersucht, weil sie sich mit einem anderen unterhalten hat (Eifersucht beruht auf niedrigem Beweggrund). Gegenbeispiel: Mann tötet Frau aus Rache, weil sie ihn verlassen hat, ihm die Kinder weggenommen hat, die Kinder gegen ihn aufgehetzt hat etc. etc. (Rache beruht auf einem nachvollziehbaren Beweggrund).
Dein beschriebener Fall fällt nicht unter Rache, wurde ja schon erörtert. Es gab auch in Deutschland so einen Fall, wo die Mutter im Gerichtssaal den Vergewaltiger ihrer Tochter erschossen hat. Mir fällt nur grade der Name nicht ein. Das fällt in der Regel unter Totschlag.
Rache wäre, wenn die Tat geplant und vorbereitet wird. Der Täter also auch die Wahl hat, anders zu handeln. Das ist ein niederer Beweggrund, und zu Recht.
Rechtlich können Gefühle wie Rachsucht, Hass und Wut durchaus das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrunds erfüllen. Dies allein reicht allerdings nicht aus. Niedrige Beweggründe liegen nur dann vor, wenn die Motive des Täters schlechthin nicht mehr nachvollziehbar sind. Im Vokabular des BGH hört sich das wie folgt an:
"Beweggründe sind im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind." (BGH 3 StR 149/03)
Grund für diese Einschränkung ist, das Fälle aus dem Mordtatbestand herausgenommen werden sollen, bei denen, zumindest ein kleines Stück weit, die Motivation nachvollziehbar ist und im Ergebnis Bestrafung wegen Mordes für unbillig gehalten wird.
Ob dies im genannten Sachverhalt zutrifft ist schwer zu beurteilen. Man müßte wohl weitere Informationen zur Sache erhalten um eine Gesamtwürdigung vollziehen zu können.
Im Übrigen verweise ich auf den Beitrag meines Vorposters Zottelvieh.
Ich habe bereits mehrmals festgestellt, daß sowohl politische als auch rechtliche Fragen, gezielt ausforschend gestellt werden. Auch in allgemeine oder juristische wird etwas hineingelegt. Es herrscht allgemeine Unfähigkeit, wie man im Lande sehen kann.
1. Der oben genannte Fall ist in der Regel Totschlag und nicht Mord.
a. Rache zählt zwar in der Regel zu den niederen Beweggründen (nicht Vergeltung, ganz schwer auch für Staatsanwälte und Richter, die ich kenne), dennoch ist vieles nicht Rache, was schlechte Juristen und andere Provokateure im Strafrecht als Rache so sehen.
Also für Blöde: Was Rache ist, ist manchmal schwer auszulegen, da oft Rache nicht vorliegt, wie man inkompetent meint. (Insoweit die meistens vorgetragene BGH-Rechtssprechung, die nicht auf alle Ordnungsvorstellungen von "Baum"-grenzern ("Lynchern", schnellen Verfahrensfreunden) eingehen will und in der Regel eine Abwägung im Bereich des niederen Beweggrundes oder der "Schuld" trifft). Rechtssprechung bedeutet, daß man zu entscheiden hat, nicht aufzuklären und schon gar nicht Dummchens, gerade auch nicht an echten Fällen.
2. Ich erlebe hier viel Maulheldentum und von den gleichen auch noch viel inkompente Rechtsauslegung. Was alle diese Blödmänner und -frauen nicht wissen, daß die Rechts-ordnung, durchaus Tötung von anderen, auch unserer Rechtsordnung schützt, es aber grds. "nicht will" (ganz schwer und moderat ausgedrückt, im Sinne der obigen "Pläne"). Stellen Sie diese rechtlich geschützten Tötungen fest, wollen solche "Blödmänner" leicht töten dürfen innerhalb der Rechtsordnung, die nicht nur ihre ist.
3. Also Rache und Vergeltung (etwas was man in guten Rechtsbücher nur in anderem "rechtlichen"Zusammenhang findet, ich aber jetzt mal als Begriff so hinstelle, damit man sich vorstellen kann, wann keine Rache vorliegt). sind schwer auszulegende Begriffe.
Hast Du im eigenen Recht ("vollständig") richtig gehandelt, dann bist Du nicht straflos nach der Rechtsordnung, hast nur keine Rache oder Mord begangen, ganz schwer, gerade für die Anklage und Richter..Das braucht in der Regel (fast unlösbar) einige Instanzen und Hin- und Zurück, wenn man Dich im Gegensatz zu Deinem "Vergewaltiger" kriegt.
4.Für Vergewaltigung steht nicht Tötung (oder lebenslang) im übrigen, stand sie in der Rechtordnung noch nie, zurecht wird hier noch eine Kindstötung zugemengt, die in der Regel und zurecht Mord war, ebenso wie die Racherrspr., dann ein Paragraph werden würde, nämlich offene und regelmäßige Tötungen).
5. Echte Blutrache, nach eigenem Recht (bei den meisten StA oder Richtern, hat man diesen Begriff gar nicht richtig in ihrer Karriere bearbeitet):
Wenn Du blöd und unfähig bist, bei der Blutrache, dann weißt Du nicht, auf was Du Dich alles eingelassen hast, da mußt Du nämlich was können, auch gegen unfähige Gerichte. Ich bin da ein schlechter Anwalt, Dir bei Deinem Rechtswissen und geschätztem Tötungskönnen von einigem abzuraten, wie den meisten Dummchens, seien sie auch Staatsanwälte oder Innen und hätten so getönt, was man nicht weitererzählt hat unter Kollegen, im Gegensatz zu schlechten Berufsauf-fassungen, die glauben so weiter zu tun. Die saufen zuviel wie Ihr Vorbild und sind oft eher mittelmäßige Kollegen.
6. Zu Strafhöhen und Deliktforderungen, gerade bei StA und Richtern von Strafgerichten:
Wenn man die Idee von Kriminalpolitik als Polizist und Richter oder gar STA, der mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt ist, in der Rechtsordnung nicht verstanden hat und auf der einen Seite "Sprüche" nicht verstanden in jeder Hinsicht bringt, dann hat man solche StAnwälte, die neue Strafgesetze fordern, selbst gegen Kinder und Jugendliche, die in einer Situation gehandelt haben, wo die Rechtfertigung erkennbar, selbst für schlechte StA erkannt im Raum steht. Hier wird an anderer Stelle gesagt, man würde als Rechtsperson wegen der mangelhaften Rechtsordnung so ein Bachmeier"Mord" begehen, fordert aber die Schaffung neuer Delikte, damit so ein Mord endlich Mord ist. Soviel zu StA, "ich kann Dich noch verleumden oder bestrafen (letzteres konkludent)", "sie sind kein Kollege"..Dieser Typus hat seine Adoptivsöhne.
7. Andere "Kollegen" sind da weit besser, auch im Recht liebe "Kollegen", das sind interessante Fälle von Leuten, die besser waren in extremen Situationen, irgendwie, und mit Unfähigkeit schon mehr als genug bestraft sind. Die extremen Situationen und der Mut der Richter straft sie nicht nur in Verachtung bei anderen Organen, sondern auch beim Rechtssinn ordentlicher Bürger und Bürgerrecht.
8. Also kräme Dich nicht darum, etwas anders zu sehen, Du bist in der besten Gesellschaft von Berufsrichtern und anderen Versagern, was man sehen kann aber noch leugnen muß in Strafbarkeit wie oben erwähnt....