Reicht es bei aberkanntem Doktortitel einfach nur zurueckzutreten?
eigentlich muesste zusaetzlich noch das unrechtmaessig erhaltene Gehalt oder die Bezuege wegen vortaeuschen falscher Voraussetzungen zurueckgezahlt werden. Was meint ihr?
im falle von politikern werden die ja nicht im eigentlichen sinne "angestellt" und muessen auch keinen lebenslauf vorlegen. auch ihr doktortitel ist in dem zusammenhang ohne bedeutung. die werden gewaehlt oder auch nicht. rein rechtlich gesehen ist da nicht viel zu holen.
in der privaten wirtschaft sieht das etwas anders aus. dort koennte zb auch eine anzeige wegen betrug moeglich sein. (in wie weit eine getaeuschte universitaet eine solche anzeige machen koennte ist nochmal eine andere frage, waere ganz interessant, aber bisher haben die sich alle auf die aberkennung beschraenkt)
ist ein Betrug, denn unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ( Dr. Arbeit Plagiert ), wurde sich ein Vorteil verschafft und somit der Arbeitgeber, Getäuscht und Betrogen.
Somit ist der Betrüger/ die Betrügerin zur Zurückzahlung von erhöhten Bezügen als auch Leistungen ( Dienstfahrzeug u.s.w ) verpflichtet. Das ein Kündigung stattfinden muss, versteht sich.
ob diese Person, dann auch noch Strafrechtlich belangte werden kann, hängt von dem zeitlichen Ablauf ab, da solchen Straftaten einer Verjährungsfrist unterliegen. ( Betrug = nach 5 Jahre verjährt )
Was aber alles anscheinend nicht auf Politiker zutrifft, die weiterhin den Steuerzahler, durch ihr beharren auf einen Posten, zur Kasse bitten. Natürlich müssten auch diese Gelder, die sie durch das Angeben des Dr. Titels, unrechtmäÃig erhalten haben, zurückzahlen und alle, wirklich alle ihre Ãmter abgeben.
Das ein Arbeitgeber ein Gehalt an einen Arbeitnehmer vom akademischen Titel abhängig macht, würde mich wundern. In der Regel wird die Höhe des Gehalts an der ausgeschriebene Stelle festgemacht. ( Sollte der Arbeitgeber sich doch vom Titel blenden lassen, so sollte sein Posten auch ausgeschrieben werden ).
Wenn eine Täuschung statt gefunden hat und diese für die Stelle eine Relevanz hat, dann ist der Arbeitsvertrag nichtig bzw anfechtbar.
Ansonsten, wie z.B. in der Politik, ist es egal, ob der Herr oder die Frau Minister/in oder Abgeordneter/in einen akademischen Grad führen oder führten. Nicht der Titel, sondern die Qualifikation, auch die moralische Qualifikation muà MaÃgabe sein. Und die ist nicht unbedingt an Geld gebunden .....
Gehalt bezieht man für erbrachte Leistung, nicht für seine frühere Ausbildung. Alles andere ist Sache zwischen AG und AN und wird ggf. vom Gericht festgelegt.
Nein, diese Doktores müssten auch noch der Hochstapelei wegen angezeigt werden. Wenn ein Krankenpfleger sich als Arzt ausgibt, wird er ja auch bestraft. AuÃerdem ist das AmtsanmaÃung. Darüber hinaus müssten solche Gestalten mit Schimpf und Schande aus dem Parlament entlassen werden, sie sind dann vorbestrafte Betrüger. Aber sind wir nicht alle Betrüger? Stellen wir nicht unser Auto an die Parkuhr, auf der noch was drauf ist? geben wir alle steuerpflichtigen Vorgänge in der Steuererklärung an? Ist das, was nicht bestraft wird, erlaubt?
Wir sind in einem juristischen Denken verhaftet, das weder der Phantasie noch der Kreativität Raum gibt. Was ist denn so schlimm daran, dass einer sich mit fremden Federn schmückt, es geht bei diesen juristischen Doktorarbeiten doch nur darum, festzustellen, ob einer durchblickt, das sind keine Forschungsarbeiten, ein Jurist ist ein besserer Buchhalter mit Diplom, was soll also das ganze Theater.
Im Juristischen Fach würde ich den Doktor am Ende des Studiums noch gratis dazugeben, dann ist Ruhe im Karton. Wegen einer solchen Lappalie sollte keiner zurücktreten, er sollte sich nur schämen, vielleicht mit einem Zusatz hinter dem Doktor, der den Mangel kennzeichnet. Dr.n.a. (nachträglich aberkannt).
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Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher.
Dieser Spruch bewahrheitet sich vor allem in der Politik.
Wer sich einen Doktortitel unrechtmäßig erschleicht, der gehört rechtskräftig verurteilt.
Würde mit einem stinknormalen Bürger auch so gehandhabt werden.
Kann der Arbeitgeber drauf klagen, wenn es durch den Dr.-Titel ein höheres Gehalt oder höhere Bezüge gegeben hat.
Umgedreht, hat jemand seiner Dr. gemacht ist es nicht zwingend gegeben, dass er mehr Gehalt beanspruchen kann.
im falle von politikern werden die ja nicht im eigentlichen sinne "angestellt" und muessen auch keinen lebenslauf vorlegen. auch ihr doktortitel ist in dem zusammenhang ohne bedeutung. die werden gewaehlt oder auch nicht. rein rechtlich gesehen ist da nicht viel zu holen.
in der privaten wirtschaft sieht das etwas anders aus. dort koennte zb auch eine anzeige wegen betrug moeglich sein. (in wie weit eine getaeuschte universitaet eine solche anzeige machen koennte ist nochmal eine andere frage, waere ganz interessant, aber bisher haben die sich alle auf die aberkennung beschraenkt)
ist ein Betrug, denn unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ( Dr. Arbeit Plagiert ), wurde sich ein Vorteil verschafft und somit der Arbeitgeber, Getäuscht und Betrogen.
Somit ist der Betrüger/ die Betrügerin zur Zurückzahlung von erhöhten Bezügen als auch Leistungen ( Dienstfahrzeug u.s.w ) verpflichtet. Das ein Kündigung stattfinden muss, versteht sich.
ob diese Person, dann auch noch Strafrechtlich belangte werden kann, hängt von dem zeitlichen Ablauf ab, da solchen Straftaten einer Verjährungsfrist unterliegen. ( Betrug = nach 5 Jahre verjährt )
Was aber alles anscheinend nicht auf Politiker zutrifft, die weiterhin den Steuerzahler, durch ihr beharren auf einen Posten, zur Kasse bitten. Natürlich müssten auch diese Gelder, die sie durch das Angeben des Dr. Titels, unrechtmäÃig erhalten haben, zurückzahlen und alle, wirklich alle ihre Ãmter abgeben.
"TM"
Das ein Arbeitgeber ein Gehalt an einen Arbeitnehmer vom akademischen Titel abhängig macht, würde mich wundern. In der Regel wird die Höhe des Gehalts an der ausgeschriebene Stelle festgemacht. ( Sollte der Arbeitgeber sich doch vom Titel blenden lassen, so sollte sein Posten auch ausgeschrieben werden ).
Wenn eine Täuschung statt gefunden hat und diese für die Stelle eine Relevanz hat, dann ist der Arbeitsvertrag nichtig bzw anfechtbar.
Ansonsten, wie z.B. in der Politik, ist es egal, ob der Herr oder die Frau Minister/in oder Abgeordneter/in einen akademischen Grad führen oder führten. Nicht der Titel, sondern die Qualifikation, auch die moralische Qualifikation muà MaÃgabe sein. Und die ist nicht unbedingt an Geld gebunden .....
Also meiner Meinung nach habe die beim Erwerb des Titels betrogen.
Sind dadurch Regresspflichtig
@Lord Wapping
Mediziner und auch Zahnärzte können als Dr. für gleiche Leistung mehr abrechnen.
für mich sind das zu unrecht erhaltene Bezüge. Wenn das raus kommt werden die Kassen ihre Kohle zurück fordern.
Seit wann ist es Voraussetzung für Ministeramt oder Abgeordnetenmandat, dass man Doktor ist?
Das sehe ich auch so !
Gehalt bezieht man für erbrachte Leistung, nicht für seine frühere Ausbildung. Alles andere ist Sache zwischen AG und AN und wird ggf. vom Gericht festgelegt.
Nein, diese Doktores müssten auch noch der Hochstapelei wegen angezeigt werden. Wenn ein Krankenpfleger sich als Arzt ausgibt, wird er ja auch bestraft. AuÃerdem ist das AmtsanmaÃung. Darüber hinaus müssten solche Gestalten mit Schimpf und Schande aus dem Parlament entlassen werden, sie sind dann vorbestrafte Betrüger. Aber sind wir nicht alle Betrüger? Stellen wir nicht unser Auto an die Parkuhr, auf der noch was drauf ist? geben wir alle steuerpflichtigen Vorgänge in der Steuererklärung an? Ist das, was nicht bestraft wird, erlaubt?
Wir sind in einem juristischen Denken verhaftet, das weder der Phantasie noch der Kreativität Raum gibt. Was ist denn so schlimm daran, dass einer sich mit fremden Federn schmückt, es geht bei diesen juristischen Doktorarbeiten doch nur darum, festzustellen, ob einer durchblickt, das sind keine Forschungsarbeiten, ein Jurist ist ein besserer Buchhalter mit Diplom, was soll also das ganze Theater.
Im Juristischen Fach würde ich den Doktor am Ende des Studiums noch gratis dazugeben, dann ist Ruhe im Karton. Wegen einer solchen Lappalie sollte keiner zurücktreten, er sollte sich nur schämen, vielleicht mit einem Zusatz hinter dem Doktor, der den Mangel kennzeichnet. Dr.n.a. (nachträglich aberkannt).