Hi ihr Lieben...
ich habe eine Freundin, der nach der Trennung den Zugang zu dem gemeinsamen Hund verweigert wird, und zwar voll und ganz, von heute auf morgen - obwohl es zwischen den beiden eine Absprache gab, daß weiterhin beide für den Hund da sind (Laufen, Hundeschule etc.). Meine Freundin hat nun bereits über ihre Rechtsanwältin Klage eingereicht. Hat irgendwer Erfahrungen, wie so Fälle vor Gericht ausgehen könnten - wie die Chancen stehen? Vielen Dank im voraus
Update:Kinder sind hier nicht die Frage...es geht um HUNDE...JAWOHL!! Die sind für mich genausoviel wert wie Menschen...sogar mehr...wenn man Menschen wie jossip so anguckt...*auchmalkoppschüttel
Update 3:@susanne...danke für deine Antwort. És geht nicht darum den Hund hin- und herzuschieben. Deshalb war ja ursprünglich die Vereinbarung so, daß der Hund im ehemaligen Haus bleibt, meine Freundin den Hund besuchen, mit ihm gassigehen und auch die Hundeschule besuchen (was auch wichtig ist für den Hund und ihm auch gutgetan hat - er hatte auch riesen Spaß dabei). Ich denke, das war eine gute Lösung und hat dem Hund auch keinesfalls geschadet oder ihn mehr verwirrt. Ich denke eher, daß er es jetzt wesentlich schwerer hat, seit er meine Freundin nicht mehr sehen kann, da er nun wesentlich mehr alleine ist und auch nicht mehr in den Genuss kommt die Hundeschule zu besuchen. In meinen Augen war das vorher ein prima Lösung und der Hund war glücklich - den Umständen entsprechend natürlich - an die er sich aber gewöhnt hatte.
Update 5:@oezlem...der Trainer der Hundeschule bin ich...und klar werde ich aussagen - ich kann die Situation auch gut beurteilen. Vielen lieben Dank für deine Antwort
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Es gibt tatsächlich Fälle, in denen bei Streit nach Trennung um den Hund ähnliche Beschlüsse wie bei Kindern getroffen werden. Das heißt Regelungen über Besuchswochenenden und ähnliches.
Wenn es dem Hund nun mittlerweile auch schlechter geht, wie es ihm vorher erging (Wegfall der Hundeschule, längeres alleine sein und ähnliches), dann kann es gut sein, dass der Richter ein entsprechendes Urteil fällt. Es wird dann zum Wohl des Tieres entschieden.
Ich würde evtl auch den Trainer der Hundeschule fragen, ob er aussagen würde. Der kennt den Hund und kann dann auch beurteilen, wie er sich verhalten würde und ähnliches.
Viel Erfolg!
Hallo Sonja, es gibt immer mehr Urteile in denen z.B. Besuchsrechte, Unterhaltspflicht o.ä. für den gemeinsamen Hund vereinbart wird. Dort wird der Hund durchaus als Familienmitglied oder Sozialpartner angesehen. Allerdings sollte man bedenken, das auch der Hund unter einer Trennung sehr leidet. So hat der Hund nie die Chance sich mit der neuen Situation abzufinden..... Der Hund kann die neue Situation nicht verstehen und wird immer wieder hin - und hergerissen. Alles Gute für die Freundin!
LG Susanne
ich schätze ähnlich wie ein Kindersorgerechtsstreit.
Gibt es eventuell einen Hundekaufvertrag ?
wenn da dein Name steht kann dir nichts passieren
Der Hund ist ja in unserem Rechtssystem nur eine Sache.Also muà ein Beweis her wem der Hund gehört.Gibt es da keinen, liegt es an dem Richter wie er entscheidet und da kommt es darauf an, ob dieser Hunde mag oder nicht.
Ich denke aber das deine Freundin auch ein Recht auf den Hund hat und drücke ihr die Daumen.
Das Kinder als Druckmittel eingesetzt werden ist ja bekannt, aber nun auch Hunde. Find ich echt doof. Aber ich wuerde das Tier besser in Ruhe lassen, sonst leidet es wirklich unter der Trennung.
Keine Ahnung wie eine solche Klage in Deutschland behandelt wird. Ein Hund ist doch n u r eine Sache.
Gruesse aus Mexiko
ich kenne das Problem, als ich mich von meinem Mann trennte, räumte ich ihm Umgangsrecht mit dem Hund ein, an jedem WE
Das ging aber nicht so gut, der Hund wusste letztendlich nicht mehr, wo er hin gehörte, das belastete ihn psychisch.
Klar, Klagen kannst du heute gegen jeden und alles, ist nur eine Frage des Geldes..
Erkundige dich mal bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Eine Beratungsstunde wird wohl nicht so teuer sein.
â¥
Wenn deine Freundin keine anderen Probleme hat,kann sie sich glücklich schätzen.Es gibt Fälle,in denen dem Expartner
der Umgang mit den gemeinsamen KINDERN verwehrt wird.
"Trennungshunde"....???
Kopfschüttel