Folgendes: Jemand lebt schon längere Zeit im europäischen Ausland, besitzt aber noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun ist diese Person schwerst erkrankt und dort in stationärer Behandlung. Da dieses Land in Bezug Medizin dem unseren um einige Jahre hinterherhinkt, ist die med. Betreuung alles andere als optimal.
Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass sie hier in Deutschland in eine Klinik kommt? Leider ist es ihr nicht möglich, sich als Privatpatient behandeln zu lassen.
Da es mir mit meiner Frage sehr ernst ist, bitte ich auch nur um ernste Antworten.......danke schön!
Update:Ich bin auch dankbar für jeden Link, der evtl. weiterhelfen kann.
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Das ist schon möglich.
Die Frage ist, wo ist sie krankenversichert.
Ist die Person bei einer deutschen Krankenversicherung, dann ist das ganze kein Problem. Einfach mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und Situation erklären.
Ist die Person bei einer ausländischen Krankenversicherung, ist die Sache etwas komplizierter.
In diesem Fall würde ich zuerst bei der aktuellen Krankenkasse nachfragen, ob die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht (z.B. durch einen Auslandskrankenschein oder irgendwelche Abkommen z.B. unter EU-Ländern). Sollten die dort ihr OK geben, sollte man es sich IMMER schriftliche geben lassen, damit hinterher keiner sagt, die Person hätte es vorher nicht beantragt.
Sollte das nicht gehen, sollte die Person bei ihrer letzten Krankenkasse in Deutschland anfragen, ob es möglich ist, die Kosten von ihnen zu übernehmen lassen. Auch dort mit schriftlicher Bestätigung.
Will keiner davon die Kosten übernehmen, gibt es die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Versicherung in Deutschland freiwillig zu versichern. Am besten bei der letzten, die die Person hier hatte. Die haben bereits viele Daten und die Sache sollte etwas schneller gehen. Die Kosten sind dafür recht unterschiedlich, aber doch erschwinglich. Aber bei ihnen unbedingt ehrlich sein, sonst kann theoretisch auch von diesen die Kostenübernahme verweigert werden. Sobald dieser Versicherungsschutz besteht, ist eine Behandlung in Deutschland auch möglich.
bitte bei der Krankenkasse nachfragen bei der die Person versichert war bevor sie Deutschland verliess.
Kommt drauf an in welchem Land derjenige krankenversichert ist. Man kann bei der ausländischen Krankenkasse einen E-Schein beantragen, damit man eine deutsche Krankenkassenkarte bekommt. Das ist ein europäisches Formular mit dem die europäischen Krankenkassen miteinander abrechnen können. Am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen.
Frag mal deinen Arzt oder die Krankenkasse, vieleicht können die dir ja helfen. Oder das Deutsche Rote Kreuz.
Das ist davon abhängig, ob die Person in Deutschland krankenversichert ist. Bei einer privaten KV ist das normalerweise kein Problem. Bei der gesetzlichen ist es sogar besser sich in Deutschland behandeln zu lassen, weil die Kosten für eine Behandlung im Ausland nicht ohne Weiteres übernommen werden. Die Frage nach den Kosten für die Reise nach Deutschland stellt sich auch. Ist der Patient privat versichert, trägt die Kasse die Kosten, bei einer gesetzlichen Kasse normalerweise nicht. Ist der Patient überhaupt nicht versichert, muss er die Behandlungskosten selbst tragen.