und wie wird soetwas abgerechnet? Das Grob-Manuskript des Autors ist bisher nicht bekannt und soll in nur 4 Wochen praktisch druckreif sein.
Bitte nur Leute kommentieren, die mit soetwas ERFAHRUNG haben !
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Hallo,
ich stelle zur Vorsicht meine Antwort hier auch noch einmal ein - ich hoffe, das ist in Ordnung. :-)
Und noch ein Einschub: Was bedeutet, dass das Manuskript in 4 Wochen druckreif sein soll? Das stimmt mich etwas stutzig. Soll der Ghostwriter das Korrektorat mit übernehmen? Für das Endkorrektorat bzw. Endlektorat ist der Verlag bzw. der Lektor zuständig. In Abstimmung mit Autor u. Auftraggeber. Aber, Korrekturen gibt es immer (Lektoren wollen ihren Senf ja auch zugeben ... *seufz* :-)) ). In jedem Fall: Eine Klausel mit "druckreif" sollte in keinem Fall im Vertrag stehen!
Und hier noch einmal meine Antwort:
Es kommt darauf an, für wen man schreibt. Wird es die Biographie eines Prominenten? Oder schreibt man die Memoiren eines ehemaligen Hochschulprofessors, der meint, seine Lebensgeschichte könnte auch andere interessieren? Ist es ein sogen. akademisches Ghostwriting (wissenschaftlicher Text)? Ist Recherchearbeit nötig? Gibt es bereits einen Verlag? Ist es eine private Übereinkunft? Umfang des Manuskriptes? Viele Fragen - aber man kann hier fast nicht pauschal antworten ...
Was man sagen kann: Ghostwriter werden meist mit einem Pauschalhonorar bezahlt. Einmaliges Honoror = Keine Tantiemen u. keine Vergütungen für Nebenrechte (Filmrechte bspw.). Bzw. Nebenrechte müssen gesondert verhandelt werden. (Bspw. Übersetzungen.) Die Rechte am Text gehen vollständig an den Auftraggeber über.
Das Pauschalhonorar richtet sich nach:
- Ist der Ghostwriter bereits etabliert?
- Rechercheaufwand
- Umfang des Manuskriptes
- Bekanntheitsgrad des Auftraggebers (zu erwartende Einnahmen)
Für wissenschaftliche Arbeiten bzw. nicht so bekannte Persönlichkeiten wird oft ein Honorar von 50 Euro pro Seite vereinbart (als Berechnungsbasis).
Einschub: Lektorat u. Korrektorat wird vom Verlag übernommen! Zusammen mit dem Ghostwriter u. dem Auftraggeber wird die Schlussabstimmung ausgeführt.
Wie wird abgerechnet?
1. Hälfte des Honorars bei Vertragsabschluss. 2. Hälfte bei Abgabe/Abnahme des Manuskripts. -- Manche Verlage probieren es gerne auch mit der Dreierstaffelung 1. Vertragsabschluss; 2. Abgabe; 3. Veröffentlichung - Hier ist Vorsicht geboten. Eine Veröffentlichung kann verschoben werden. Man kann gänzlich davon absehen u. dann wird es schwierig für den Autor, an das restliche Honorar zu kommen ...
Aus der SZ:
"Ghostwriter erhalten ein pauschales Honorar, das stark schwanken kann:
Etwa zwischen 5000 und 10.000 Euro für Lebensgeschichten weniger bekannter Personen.
Bis zu 50.000 Euro für Autobiographien Prominenter."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/e...
Das ist allerdings eine sehr grob umrissene Angabe. Wenn der Ghostwriter selbst noch kein Profi ist, wird auch die Vergütung geringer ausfallen.
Am besten, Du rufst beim Verband deutscher Schriftsteller (VS) an. Dort kann man Dir ganz gezielt antworten: http://www.verband-deutscher-schriftstel.../
Zum akademischen Ghostwriting: http://www.doktor-richter.de/index.html
Professionelle Redenschreiber: http://www.vrds.de/pages/redenschreiber-...
Evtl. auch noch interessant: http://1906.zh.infofx.net/de/Ghostwriter
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG,
tippfeler