Wer hat dir denn den Mist erzählt? Klar beachtet der Regeln, der fährt nur mit Ausnahmerechten, damit der schneller Hilfe leisten kann. Oder willst du im Falle eines Herzinfarktes oder Verkehrsunfalls auf der StraÃe verrecken, nur weil der 2 Stunden braucht, bis der da ist, weil andere dem keine Vorfahrt gewähren? Die Fahrer müssen hierfür eine gesonderte Ausbildung vorweisen können. Und damit du dich auch beschweren kannst, haben diese eben ein Kennzeichen und sind versichert!
Für den Wagen sind Steuern und Versicherung fällig --> Anmeldung bei der Zulassungsstelle = KFZ Kennzeichen.
"wenn er doch eh keine Verkehrsregeln beachtet" ist totaler Blödsinn, erstens wäre das ja nicht der Wagen sondern der Fahrer der regeln missachtet, zweitens gilt die STVZO auch für Rettungsfahrzeuge, allerdings gibt es andere Regeln (Alarmfahrt mit Blaulicht und Martinshorn berechtigt dazu rote Ampeln zu "ignorieren" etc). Das dürfen die aber nur im Einsatz. Wenn also beispielsweise ein Rettungsfahrer mit Blaulicht und Martinshorn zum Brötchenholen morgens fährt ist das nicht zulässig und gibt auch garantiert Ãrger weil die Einsatzfahrten in der Alarmzentrale protokolliert werden. Das heisst ohne konkrete Alarmmeldung wird es keine Erlaubnis geben dass das Martinshorn eingeschaltet wird
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Zum ersten beachtet der die Regeln und zum zweiten ist der genau so versichert und muss zum TÜV wie jedes andere zugelassene Straßenfahrzeug auch.
Wer hat dir denn den Mist erzählt? Klar beachtet der Regeln, der fährt nur mit Ausnahmerechten, damit der schneller Hilfe leisten kann. Oder willst du im Falle eines Herzinfarktes oder Verkehrsunfalls auf der StraÃe verrecken, nur weil der 2 Stunden braucht, bis der da ist, weil andere dem keine Vorfahrt gewähren? Die Fahrer müssen hierfür eine gesonderte Ausbildung vorweisen können. Und damit du dich auch beschweren kannst, haben diese eben ein Kennzeichen und sind versichert!
Für den Wagen sind Steuern und Versicherung fällig --> Anmeldung bei der Zulassungsstelle = KFZ Kennzeichen.
"wenn er doch eh keine Verkehrsregeln beachtet" ist totaler Blödsinn, erstens wäre das ja nicht der Wagen sondern der Fahrer der regeln missachtet, zweitens gilt die STVZO auch für Rettungsfahrzeuge, allerdings gibt es andere Regeln (Alarmfahrt mit Blaulicht und Martinshorn berechtigt dazu rote Ampeln zu "ignorieren" etc). Das dürfen die aber nur im Einsatz. Wenn also beispielsweise ein Rettungsfahrer mit Blaulicht und Martinshorn zum Brötchenholen morgens fährt ist das nicht zulässig und gibt auch garantiert Ãrger weil die Einsatzfahrten in der Alarmzentrale protokolliert werden. Das heisst ohne konkrete Alarmmeldung wird es keine Erlaubnis geben dass das Martinshorn eingeschaltet wird
Hallo
Kranken,bzw Rettungswagen lassen die Verkehrsregeln doch nur zeitweise auÃer acht und zwar wenn Sie verständlicher Weise im Notfalleinsatz sind.
Deshalb auch diese blauen Lichter auf den Fahrzeugen und dieses wiederliche Martinshorn.
Ansonsten fahren die doch genauso gesittet wie wir auch.
Die Fahrzeuge müssen ebenso zum TÃV wie das Deinige auch.Ergo brauchen Sie auch ein Kennzeichen.
Gruà Iroost
Ein Einsatzwagen der Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen
muà sich auch an Verkehrsregeln halten.
Wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst, mit einem dieser
Fahrzeuge und Du hast Dich korrekt verhalten,
bekommst Du Recht, selbst bei Blaulicht-Fahrt.
Gruà TOM
und wie ist das bei Polizei und Feuerwehr???
Mit Blaulicht dürfen die das halt, ohne müssen sie sich auch an die Regeln halten.
Weil jedes Auto eines braucht, auch ein Krankenwagen.
Diese Autos brauchen auch eine Versicherung und ein Nummernschild.
Was hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun?
Und sie müssen sich sehr wohl an die Regeln halten, sie haben jedoch in jedem Fall Vorfahrt, selbst an roten Ampeln.