Guten Abend,
nach einer kuerzlichen Kuendigung habe ich einen Anspruch auf den Arbeitslosengeld II.
Leider hat es nicht geklappt heute.
Die Beamtin dort hat mich viel beurteilt:
-sie hat gelacht, wenn sie mein Ausweis aus Holland gesehen.
-sie hat gefragt: "warum haben Sie keinen Mietvertrag?" "Ist die Vermieterin eine Bekanntin?, wieso den..."Sie muessen einen Vertrag haben!"
-"Sie muessen wahrscheinlich Vermoegen, ein Haus, Konto, Versicherungen in Holland, sie muessen alle Papiere bringen..." Ich habe leider nichts in meinem Land, ausser von meiner Familie...
-sie wollte auch Kontoauszuege und Gehaltsbelege...(sie sind normaleweise vertraulich!)
Ich habe einfach das Prozess abgesagt. Sie freute sich darueber. Ich nicht. Ich bin auch krank gekommen. Es ist unglaublich keine netten Leute zu finden, wenn man unterstuetzung bracht.
Danke nochmals :-)
VG Louise
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Schau mal hier.
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=49blkhjuk9sf...
Du willst ohne Gegenleistung Geld vom Staat. ALso will der Staat wissen was du sonst so an vermögen hast. Anrecht auf ALGII hat nicht einfach jeder, sondern wer bedürftig ist. Und das ist nachzuweisen.
Das Jobcenter muss die Daten 10 Jahre lang archivieren.
Das bedeutet NICHT, dass jeder kleine frisch angelernte Sachbearbeiter Zugriff darauf hat aber es bedeutet, dass im Leistungsbezugsfall diese Daten wieder auftauchen werden.
Nachweise wie Mietverträge, Abseitszeugnisse, Lohnabrechnungen, arbeitsplatzrelevante Schreiben und die genauen Umstände der "Bedürftigkeit" sind zu Recht eine zwingende Voraussetzung, um Geld der hart arbeitenden Steuerzahler zu erhalten.
Damit musst Du leben.
Einfach so "soziale Hängematte" spielen geht nicht - und das darf auch nur gehen, wenn für ALLE ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt worden ist.
In Deinem speziellen Fall ist zunächst zu prüfen, WARUM eine Kündigung ausgesprochen wurde, ob Dein Verhalten oder Deine Arbeitsleistung dazu eine Rolle gespielt hat und ob Du überhaupt berechtigt bist, hier Leistungen zu beziehen.
Unterstützung kannst du dir in deinem Land (Niederlande) holen !
Nacheiner Kündigung bekommt man ALG I und nicht ALG II. Für ALG I braucht man garnichts, außer seinem Gehaltsnachweis vorlegen.
Solltest du HartzIV beantragt haben (danach sieht es nämlich eher aus), hast du dich völlig auszuziehen und sämtliche Nachweise vorzulegen. Das entspricht nämlich einer Sozialhilfe. Bevor die bezahlt wird, hast du alles, aber auch alles offen zu legen. gefällt dir das nicht, fahre schnell wieder nach Holland.