wenn der expartner einen am telefon bedroht und dann vor der tür steht,klingelt-kann man da schon was machen? oder reagiert die polizei erst wenn er versucht gewaltsam in die wohnung einzudringen? wie ist das wenn er dort wegen häuslicher gewalt schon einmal aufgefallen ist?
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Du kannst hier jederzeit die Polizei einschalten. Dies ist im § 238 StGB (Nachstellung) geregelt. Desweiteren kommen die Straftatbestände Bedrohung und Nötigung ggf. tateinheitlich dazu.
Spätestens wenn der Ex vor der Tür steht und an die Tür hämmert, solltest Du zum Telefonhörer greifen und die Polizei rufen.
Hat der Herr noch einen Schlüssel, tausche das Schloss aus.
Besorge Dir, falls du sowas noch nicht hast, einen Telefonanrufbeantworter mit Mitschnittfunktion. Damit kannst du die Drohanrufe als Beweismittel sichern. Dazu führe ein Protokoll, wann genau, wie lange und möglichst von welchem Anschluß die Anrufe stattfinden.
Weise den Herrn daraufhin, dass sein Erscheinen nicht erwünscht ist, möglichst mit Zeugen und fordere ihn zum Verlassen des Hauses/Wohnung auf. Danach kannst du auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten, wenn er Deiner Forderung nicht nachkommt.
Traurigerweise ist es so das die Polizei erst was macht wenn es einen trifftigen Grund gibt, Telefonterror und an der Türe klingeln reicht leider nichts aus.
Mein Ex hat mich damals bedroht und er hatet eine Waffe , die Polizei die gerufen wurde ging wieder weil mir ja nichts passiert war.
Resultat war das er versucht hat am nächsten Tag das Haus anzuzünden, einen Strick für mich im keller befestigt hatte , als ich e sendeckte bin ich zur Wache geflohen die kamen mit sicherten die Spuren und erst da bekam er ein Verbot sich uns zu nähern, Hausverbot etc. und wir kamen unter das Gewaltschutzgesetz.
Du kannst aber versuchen dich mal beim Frauennotruf zu erkundigen schau mal ob Du die Addie findest die für Dich zuständig ist.
Wenn Du wirklich nicht weiter weißt und weiteren Rat brauchst setz Dich mit mir in Verbindung ich habe einige Anlaufstellen die ich Dir weitergeben kann wenn ich nähere infos habe . Alles was Du mir schreibst bleibt selbstverständlich unter uns also scheu Dich nicht.
glg Pia
Sobald Du Dich bedroht fühlst, kannst Du die Polizei holen.
Die MÜSSEN in jedem Fall kommen, dafür sind sie da, und helfen auch gerne, weil meist auch eine Beamtin dabei ist.
Erwirke, oder spreche ein Hausverbot aus, damit macht er sich dann sofort Strafbar, wenn er schon das Grundstück betritt.
Alles Gute.
du kannst die polizei einschalten. mach es bevor es weiter ausartet!
Ich habs nicht früher gesehen *schäm*.
Also, du kannst, soweit ich weiß, auch vorher schon was machen, denn mittlerweile gibt es da Schutzparagraphen gegen Stalker. Und das fällt doch eindeutig unter Stalking, finde ich. Er taucht ja regelmäßig auf, respektiert nicht, wenn du ihn nicht reinlassen willst und bedroht dich. Ruf die Polizei an und schilder die Situation, beschön das auf keinen Fall und dann müsste das was zu machen sein. Zum Beispiel eine Verfügung, dass er deiner Wohnung und dir nicht mehr zu nahe kommen darf.
*Tröst*
Hast Du vielleicht einen Südländer als Exfreund? Ja, die sind als gewalttätig und Stalker bekannt. Sofort bei der Polizei anzeigen, gemeinsamen Bekanntenkreis meiden, nicht abends ausgehen.
Unbekannt umziehen, Handynummer kappen.
Die Polizei reagiert oft erst bei Mord. Sogenannte Ehrenmorde geschehen auch in Deutschland.
Hallo
die Polizei greift erst ein wenn eine Tat vollbracht ist ansonsten gibt sie nur Ratschläge,das Gesetz verfolgt erst eine Tat wenn sie vollbracht ist.
Es gibt auch Männerhäuser und Unterstützung für Männer. Die geltenden Gesetze sind meiner Meinung nach ebenso für Männer als für Frauen. Schließlich sagt unser Grundgesetz aus,dass jeder gleich ist und nicht diskreminiert werden darf. Auch steht aber im Grundgesetz, dass die ehelichen Pflichten erfüllt werden müssen und dazu zählt intercourse. Ob dieser Passus allerdings noch aktuell passt.... ??? und Gewalt sich damit entschuldigen lässt würde ich mal glatt bezweifeln.
Stalking ist ja inzwischen eine strafbare Handlung. Du kannst sofort Strafanzeige erstatten. Wenn er dann noch keine Ruhe gibt, zwangsgeldbewährte einstweilige Anordnung bei Gericht erwirken.
anrufen fragen, kostnix