Meine Tante wurde beim Weihnachtsshoppen von den Security-Leuten einer bekannten Bekleidungskette 45 Minuten festgehalten. Die Detektiven hatten festgestellt, dass irgendwo im Geschäft etwas fehlte, und entschieden, meiner Tante die Schuld zu geben. Sie haben sie 45 Minuten in einem Hinterraum festgehalten, bis der fehlende Artikel wieder auftauchte. Meine Tante kommt Italien und ist nur zu Weihnachten zu Besuch hier und spricht leider kein Deutsch. Sie wusste nicht, was los war, hat Panik bekommen aber durfte nicht telefonieren, und die Polizei wurde nicht gerufen. Sie durfte erst gehen, als der Artikel irgendwo wieder auftauchte.
Sind diese Sicherheitsleute gesetzmässig vorgegangen? Dürfen sie 45 Minuten jemanden festhalten, wenn kein Grund besteht? Warum wurde die Polizei nicht gerufen?
Wir wollen jetzt etwas unternehmen, damit sie eine Entschädigung bekommt, aber wer haftet: das Geschäft oder die Sicherheitsfirma?
Danke und frohe Weihnachten an alle.
Update:Schon mal vielen Dank an alle.
Nur eines möchte ich noch klar stellen: sie wurde nicht durchsucht. (Sie hat zwar von selber ihre Jacken- und Handtaschen geleert, aber es wurde von niemandem verlangt). Dennoch wurde sie 45 Minuten ohne jeglichen Grund festgehalten.
Die Bekleidungskette ist W.......
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Nach StGB §127 Festnahme einer Person durch Zivilisten muss auch die Polizei verständigt werden, alles andere ist unzulässig. Deine Tante wurde wenn man es so will gekiddnapt. Im kriminologischen Sinne spricht man von Entführung, wenn der Aufenthalt des Opfers unbekannt ist, d. h. das Opfer an einem nur dem Täter bekannten Ort verbracht wurde. Deine Tante kann Strafanzeige stellen, da es unzumutbar für sie ist, in einem für Sie fremden Land mit unzureichenden Sprachkenntnissen gezwungen wird, sich an einem Ort aufzuhalten ohne das Angehörige oder Polizei davon Kenntniss hatten, was noch erschwerend hinzu kommt ist, dass niemand gerufen worden ist, der sich hätte mit deiner Tante unterhalten können um so das eindeutige Missverständiss aufzuklären. Wünsche deiner Tante trotzdem noch nen schönen Aufenthalt in Deutschland und hoffe sie besucht uns wieder und dieser Vorfall hat unsere Ansehen nicht allzu bei deiner Tante und deiner Familie geschadet. Frohes Fest noch und Guten Rutsch.
Anzeige gegen die Kette und die Personen wegen Freiheitsberaubung. Damit auch an die Presse gehen!
Sofort einen Anwalt nehmen, Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen . Ich wuesste gene den Namen der Bekleidungsfirma, damit alle gewarnt werden um dieses Etablissement tunlichst zu meiden ! Grus helmut cz
Nein was die Security Firma begangen hat erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung.Sie dürfen eine Person nur bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und auch das nicht ohne Grund.
Ich würde an eurer Stelle sofort einen Rechtanwalt aufsuchen und der Security Firma so eine vorn Latz ballern, das denen hören und sehen vergeht. Fr was halten sich diese Rambos eigentlich????...das war ja Freiheitsberaubung aller erster Klasse...nene, geht mal schön zum Anwalt und verklagt die....
mit Sicherheit wurde Ihrer Tante unrecht getan ,eine Entschuldigung müÃte nur von dieser Bekleidungsfirma
kommen ,denn die sogenannten Sherifs handeln im
Auftrag der Firma.Sollte sich diese Firma dazu sich nicht
äussern wäre es wohl eine Nachricht an die ortsansässige
Zeitung wert,mal sehen wie sie dann reagieren.
Nein - unzulässig!
Hier ein Zitat aus einem Link dazu:
"Immer wieder wird mir berichtet, dass in anderen Läden Taschenkontrollen grundsätzlich bei allen Kunden oder zumindest bei bestimmten Personengruppen (Ausländer, Piercings, bunte Haare, Angetrunkene etc...) ohne konkreten Diebstahlsverdacht durchgeführt werden. Dies ist generell unzulässig!
Ein konkreter Diebstahlsverdacht liegt vor, wenn das Personal oder ein Detektiv den Kunden beim Diebstahl beobachtet und/oder ertappt hat!
Mit einer "vorbeugenden Taschenkontrolle" wird jedem kontrollierten Kunden automatisch vorgeworfen, er hätte etwas gestohlen oder er könnte etwas gestohlen haben. Damit wird ein Diebstahlsverdacht geäuÃert, der einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden darstellt.
Das gillt übrigens auch, wenn Hinweisschilder auf Taschenkontrollen oder sogar SchlieÃfächer vorhanden sind und Kunden ihre Tasche dennoch mit in den Laden nehmen!"
Anzeige erstatten gegen den Geschäftsführer
des Bekleidungsunternehmens wegen Freiheitsberaubung!
Andere Schritte rechtlicher Art prüfen lassen.
Eine Entschuldigung seitens der Geschäftsführung
würde mir persönlich nicht genügen.
Ein ganz klarer Fall von Freitheitsberaubung, ich wurde die Firma verklagen.
Natürlich darf man dich bei Verdacht festhalten. Aber wenn man merkt, dass die Person kein Deutsch kann und zudem telefonieren möchte muss man die Polizei einschalten. Nur die darf dich dann Durchsuchen und die Personalien. Alles andere ist gesetzwidrig.
Also verklag den Saftladen und freue dich oder besser die Tante auf zusätzliches Weihnachtsgeld.
So eine Unverschämtheit ! Das Geschäft hätte Deine Tante ohne Polizei garnicht festhalten dürfen. 45 Minuten? der Hammer, echt! Dass sie nicht Telefonieren durfte, ist Sittenwidrig und entbehrt jeder Gesetzlichen Grundlage !
Würde mich schon mal interessieren, welches Geschäft so was macht. Ich hoffe, sie hat auch Zeugen und ihr erreicht mit einer Anzeige etwas. Zumindest sollte dem Geschäft eine Lektion erteilt werden, damit das in Zukunft nicht wieder vorkommt ! Viel Erfolg und liebe GrüÃe an Deine Tante !