der sinn ist, wie bei anderen schutzbestimmungen am arbeitsplatz auch, die arbeiter vor gesundheitlichen schaeden durch unsachgemaesse arbeitsweisen zu bewahren.
Bildschirmarbeit ist bei Nichtbeachtung von erforderlichen ergonomischen und technischen Voraussetzungen ERHEBLICH gesundheitsschädigend.
Einige dieser "arbeitsplatzbezogenen" technischen und ergonomischen Einrichtungen an einem Bildschirmarbeitsplatz möchte ich Ihnen beispielhaft aufzeigen:
- Die Sitzposition an der Tastatur und vor dem Monitor - Hier kommt es auf eine optimale Höhe der Arbeitshöhe so an, das die Hände und Unterarme im "RECHTEN Winkel" zur Tastaturebene bewegt und an der Tastatur abgelegt werden können.
- Die Blickrichtung der Augen zum Monitor muss so sein, das sie AUF KEINEN Fall "nach oben gerichtet" sein darf. Die Blickrichtung soll im Idealfall max. geradeaus, besser NACH UNTEN GERICHTET SEIN. Außer dem ist der Augenabstand zur Monitorfläche entscheidend für eine nicht belastende Bildschirmtätigkeit.
Zusätzlich muss eine "flimmerfreie" und "entspiegelte" Monitorfläche gewährleistet sein.
Gesundheitliche Folgen und schädigende Belastungen:
Ermüdung und erhebliche Belastungen der Augen, des Rückens mit Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich.
Gelenkschädigungen der Schulter, der Arm- und Handgelenke.
Allein aus den aufgezeigten Beispielen ergeben sich bereits große Berufskrankheitszahlen.
Zur Reduzierung und der Vermeidung dieser berufsbedingten Beeinträchtigungen, sind in den Arbeitsplatzverordnungen, hier speziell zu den Bildschirmarbeitsplätzen alle die Maßnahmen definiert, die zur Reduzierung und Vermeidung dieser berufsbedingten Schäden beitragen.
Wenn Sie in diese Richtung denken, werden Sie den Sinn solcher Regelungen einsehen und verstehen .
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http://www.ukb.uni-bonn.de/su/arbeitsschutz/bap/se... Hier steht, welche Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz gestellt werden und was der Arbeitgeber beachten muß.
es geht um den gesundheitsschutzvon leuten, die eben den ganzen tag (oder zumindest sehr lange) an bildschirmen arbeiten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsplat...
der sinn ist, wie bei anderen schutzbestimmungen am arbeitsplatz auch, die arbeiter vor gesundheitlichen schaeden durch unsachgemaesse arbeitsweisen zu bewahren.
Bildschirmarbeit ist bei Nichtbeachtung von erforderlichen ergonomischen und technischen Voraussetzungen ERHEBLICH gesundheitsschädigend.
Einige dieser "arbeitsplatzbezogenen" technischen und ergonomischen Einrichtungen an einem Bildschirmarbeitsplatz möchte ich Ihnen beispielhaft aufzeigen:
- Die Sitzposition an der Tastatur und vor dem Monitor - Hier kommt es auf eine optimale Höhe der Arbeitshöhe so an, das die Hände und Unterarme im "RECHTEN Winkel" zur Tastaturebene bewegt und an der Tastatur abgelegt werden können.
- Die Blickrichtung der Augen zum Monitor muss so sein, das sie AUF KEINEN Fall "nach oben gerichtet" sein darf. Die Blickrichtung soll im Idealfall max. geradeaus, besser NACH UNTEN GERICHTET SEIN. Außer dem ist der Augenabstand zur Monitorfläche entscheidend für eine nicht belastende Bildschirmtätigkeit.
Zusätzlich muss eine "flimmerfreie" und "entspiegelte" Monitorfläche gewährleistet sein.
Gesundheitliche Folgen und schädigende Belastungen:
Ermüdung und erhebliche Belastungen der Augen, des Rückens mit Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich.
Gelenkschädigungen der Schulter, der Arm- und Handgelenke.
Allein aus den aufgezeigten Beispielen ergeben sich bereits große Berufskrankheitszahlen.
Zur Reduzierung und der Vermeidung dieser berufsbedingten Beeinträchtigungen, sind in den Arbeitsplatzverordnungen, hier speziell zu den Bildschirmarbeitsplätzen alle die Maßnahmen definiert, die zur Reduzierung und Vermeidung dieser berufsbedingten Schäden beitragen.
Wenn Sie in diese Richtung denken, werden Sie den Sinn solcher Regelungen einsehen und verstehen .
In diesem Sinn, mit Gruß
Potter
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