In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Es bleibt Barzahlung oder Nachnahme als Bezahlmöglichkeit,
Ja wenn du es mit dein Taschengeld bezahlen kannst:
§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäÃige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Auf vielen Seiten must du 18 Jahre sein um dort bestellen zu können (zBsp. H&M). Frag doch deine Eltern ob du auf ihren Namen bestellen darfst. Kannst ihnen das Geld ja geben. Dann hast du auch selber bezahlt quasi. So hab ich das früher immer gemacht.
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Wikipedia sagt
In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Es bleibt Barzahlung oder Nachnahme als Bezahlmöglichkeit,
Ja wenn du es mit dein Taschengeld bezahlen kannst:
§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäÃige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Ja, ab 8 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig und kannst mit dem Taschengeld frei im Internet einkaufen!
Das gilt natürlich nur für Sachen, die für dein Alter geeignet sind. Filme z.B. ab 16 oder 18 kannst du noch nicht kaufen!
wenn du mit deinem eigenen Taschengeld bezahlst ja,
aber wenn du das Geld deiner Eltern benützt musst du sie erst um Erlaubnis fragen.
Wo ist das Internet? Ich habe es noch nie gesehen. Also kannst du dort auch nicht einkaufen.
Auf vielen Seiten must du 18 Jahre sein um dort bestellen zu können (zBsp. H&M). Frag doch deine Eltern ob du auf ihren Namen bestellen darfst. Kannst ihnen das Geld ja geben. Dann hast du auch selber bezahlt quasi. So hab ich das früher immer gemacht.
Ohne Einverständnis deiner Eltern dürftest du das eh nicht.
Und wenn du ihr Einverständnis hast, kannst du sicher über die Karte deiner Mutter/ deines Vaters was einkaufen und ihnen dann das Geld wiedergeben.