einmal "Stille Nacht, heilige Nacht" von Franz Yaver Gruber aus dem Jahre 1818 und "Am Weihnachtsbaum die Lichter brennen" von Hermann Kletke aus dem Jahre 1841 ohne Gefahr einer "Abmahnung" auf Youtube/ Facebook veröffentlichen?
Ein Nachweis wo das steht, dass dies gestattet ist wäre hilfreich.
Weshalb diese Frage, weil es auch für eine nach gespielte Veröffentlichung von "Ave Maria" von Johann Sebastian Bach
(1685- 1750) zu einer Beanstandung kam!
Ich meine, es werden immer neue Wege gesucht und gefunden um an das Geld der Internet- Nutzer zu kommen.
Von einen freien Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen kann keine Rede sein!
Update:► Hallo@Michael, vielen Dank für Deinen Hinweis!
Lies mal meinen Nachtrag "Weitere Details" und füge zu Deiner Antwort Deine Meinung hinzu, zu den weiteren 70 Jahren!?
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Lies mal den Abschnitt : Fristen nach. Dort steht , das die Rechte 70 Jahre nach dem
Tod verfallen. Bei deinen beiden Stücken ist diese Frist also schon lange abgelaufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Gespielte Weihnachtslieder.
Bei einer musikalischen Komposition wird ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten gemeinfrei; es darf dann also ohne Einschränkungen bearbeitet und verbreitet werden. Diese Frist betrifft allerdings nur das Urheberrecht.
Aufnahmen sind 70 Jahre nach Entstehung frei von Verwertungsrechten. Das bedeutet, dass die beteiligten Musiker keinen Anspruch auf weiteren Schutz mehr haben.
Das mit den 70 Jahren stimmt. Was das Copyright des Urhebers, also des Komponisten angeht.
Mit Aufnahmen des Stückes schauts anders aus. Wenn Du SELBST "Stille Nacht" oder ein Stück von Bach spielst, ist das völlig legal. Wenn Du aber die Aufnahme von einer Weihnachtslieder-CD nimmst, ist das nicht in Ordnung, denn die haben ja auf ihre Aufnahme auch Copyright.
z.B. du willst den "Entertainer" verwenden: Scott Joplin, der Komponist, ist lange genug tot. Aber z.B. die Filmmusik-CD oder den Mitschnitt der Musik aus dem Film zu verwenden, ist nicht legal.
Du mußt erst alle lebenden Nachfahren von Franz Xaver Gruber und Hermann Kletke fragen!
Klar, versuche es einfach. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Filme werden doch auch ständig neu verfilmt. Johann Sebastian Bach, war schliesslich der erste der "Ave Maria" komponiert hat und was danach kommt ist doch geklaut und nicht mehr das Original.
LG Marita
Ich kann das nachvollziehen, es gibt aber Abwehrmechanismen, du musst sie nur finden