die einem einen Riesensauerei hinterlassen....
kräftig in den Hintern treten...oder wenigstens verhauen ?
Lass es lieber.
Erstens wird Deine Wohnung davon auch nicht sauber, und zweitens bekommst Du evtl. eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Warum denn so anstrengen`?
Zieh die Reinigung einfach von der Rechnung ab.
Nein, darf man nicht.
Aber du könntest dich
evtl einladen lassen
und bei diesem Handwerker
ebenfalls eine
Riesensauerei hinterlassen
Nein, weil das Körperverletzung wäre und strafbar ist.
Du darfst nur ordentlich auf den Putz hauen... ;-)
Bei der Hitze? Nee, ist mir zu warm, ein andermal gern.
nein, aber sie müssen es sauber machen.
so war das bei uns. allerdings sind sie keine putzprofis.
Benutze dein Gehirn und du kannst dir die Frage selbst beantworten. Ich weiss - es muss schwer sein - aber du schaffst es - nur Mut...
Das darfst Du natürlich nicht, was hättest Du denn davon?
Du musst den Handwerker, oder den Betrieb, der Dir diesen schickte, erst schriftlich auffordern - die Hinterlassenschaften zu erledigen.
Eine beabsichtigte Rechnungs-Kürzung, sollte um die vorgesehene % Zahl erwähnt werden.
Wird mit gesetzter Frist nichts ausgeführt, kannst Du jemanden Beauftragen, der es erledigt und dessen Rechnung ziehst Du beim Schmutzverursacher ab.
So, schreiben es gängige Werkverträge vor, wenn Du nicht mit einer Gegenklage rechnen willst.
Doch, klar. Abwer sieh zu, dass du nach dem Tritt die Wohnungstür schnell genug zu bekommst.
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Lass es lieber.
Erstens wird Deine Wohnung davon auch nicht sauber, und zweitens bekommst Du evtl. eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Warum denn so anstrengen`?
Zieh die Reinigung einfach von der Rechnung ab.
Nein, darf man nicht.
Aber du könntest dich
evtl einladen lassen
und bei diesem Handwerker
ebenfalls eine
Riesensauerei hinterlassen
Nein, weil das Körperverletzung wäre und strafbar ist.
Du darfst nur ordentlich auf den Putz hauen... ;-)
Bei der Hitze? Nee, ist mir zu warm, ein andermal gern.
nein, aber sie müssen es sauber machen.
so war das bei uns. allerdings sind sie keine putzprofis.
Benutze dein Gehirn und du kannst dir die Frage selbst beantworten. Ich weiss - es muss schwer sein - aber du schaffst es - nur Mut...
Das darfst Du natürlich nicht, was hättest Du denn davon?
Du musst den Handwerker, oder den Betrieb, der Dir diesen schickte, erst schriftlich auffordern - die Hinterlassenschaften zu erledigen.
Eine beabsichtigte Rechnungs-Kürzung, sollte um die vorgesehene % Zahl erwähnt werden.
Wird mit gesetzter Frist nichts ausgeführt, kannst Du jemanden Beauftragen, der es erledigt und dessen Rechnung ziehst Du beim Schmutzverursacher ab.
So, schreiben es gängige Werkverträge vor, wenn Du nicht mit einer Gegenklage rechnen willst.
Doch, klar. Abwer sieh zu, dass du nach dem Tritt die Wohnungstür schnell genug zu bekommst.