Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 22,80
Ausstellung eines Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 28,80
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis: EUR 10
HINWEIS: Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist. Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
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Nein, das stimmt nicht. Es wird nur nach zwei Altersklassen unterschieden.
Kosten
Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 22,80
Ausstellung eines Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 28,80
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis: EUR 10
HINWEIS: Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist. Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Wenn für die Erstellung eine ErmäÃigung vorgesehen wird, dann ja.
Meines Wissens erhaltne nur Minderjährige sowas
Noch nichts davon gehört. Frage dort nach, ok?