Kann ein Vermieter eine Handwerkerrechnung mit dem Guthaben aus einer Nebenkostenabrechung
verrechnen, obwohl das Mietverhältnis ohne Mangel ( mit Protokoll) schon vor 8 Monaten unstrittig beendet wurde ?
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Eine Handwerkerrechnung dürfte in diesem Fall eine Instandsetzung (Reparatur) gewesen sein. Eine Reparatur ist nicht auf den Mieter umlagefähig.
Oder handelt es sich um eine im Mietvertrag wirksam vereinbarte Klausel für Kleinreparaturen? Dann könnte man ggf. diese verrechnen.
Ansonsten wird das Guthaben SOFORT fällig. Somit wäre der Vermieter bereits mit der Auszahlung in Verzug.
Nein und du kannst bei einer solangen Verzögerung verlangen, dass das Guthaben zzgl Zinsen ausbezahlt wird. Lass Dir von einem Rechtsanwalt einen entsprechenden Brief aufsetzen, sowas zeigt idR Wirkung
Das Guthaben muss Dir komplett ausbezahlt werden. Auch die Kaution, wenn Ihr nichts beschädigt habt. Ansonsten kann er nur von der Kaution was einbehalten.
Was für eine Handwerkerrechnung? Handelte es sich um eine Handwerkerleistung um einen Mietschaden von dir zu beseitigen? War es eine Rechnung über eine Wartung der Heizung?
Deine Angaben reichen für eine richtige Antwort nicht aus.
In deinem Mietvertrag können Klauseln vereinbart sein, nach denen du Kleinreparaturen bezahlen musst. Umm wirksam zu sein, muss in dieser Klausel eine Einzelreparaturhöchstgrenze und eine Jahreshöchstgrenze stehen. AuÃerdem darf nur eine Zahlpflicht vereinbart sein, nie eine Aufforderung etwas selbst zu reparieren oder selbst Handwerker zu bestellen. Kleinreparaturen sind Rep. an Dingen, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Leitungen und Rohre sind das nicht, wohl aber Tür und Fenstergriffe, Kochplatten, Spülkästen und Wasserhähne.
Nein,alles ist unstrittig abgeschlossen,es besteht keine Beziehung mehr.
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