Dieses ist so ein heikles Thema, dass selbst Juristen den Überblick verloren haben!
Ich habe zwei Musikstücke als Videos bei "Youtube" hoch geladen und wieder "gelöscht", nachdem ich von "Youtube" davon informiert wurde, dass die auf Yamaha Keyboard nach gekauften Noten selbst gespielten Musikstücke gegebenenfalls das "Urheberrecht" verletzen könnten!
Geistiges Eigentum der Melodie, geschriebene Noten dieser Lieder? Oder wie oder was?
Darf man in der Öffentlichkeit schon bald kein Lied mehr singen, nur weil einem mal eine Melodie eingefallen ist?
Wenn sich jemand auskennt, wäre ich für jeden Tipp dankbar!
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Das Musikstück ist geschützt (heißt Noten, Text und der daraus resultierende Klang), dies geht durchaus als Urheberrechtsverletzung durch wenn man es drauf anlegt wenn du entsprechende Videos hochlädst. Für Liedtexte etc. gilt ebenfalls das Urheberrecht bzw. sind Lizenzgebühren fällig.
Natürlich darfst du in der Ãffentlichkeit Lieder singen!
youtube ist aber eine kommerzielle Plattform (auch wenn sie für viele User "umsonst" ist),
daher darf man auf ihr keine fremden Musikstücke veröffentlichen, wenn man keine Tantiemen an den Autoren entrichtet.
ich handhabe das mit dem urheberrecht so
sicherlich gibt es immer irgendwelche bestandteile von texten, bildern oder stimmen die man übernimmt. das ist im täglichen leben auch so. selbst die buchstaben, vom alphabeth, hat doch keiner persönlich gepachtet.
wenn es um die weitere verbreitung z.b. bei youtube geht, würde ich an deiner stelle den urheber auch im musikstück erwähnen z.b. unter dem titel oder sogar im titel mit drin, dann kann dir niemand auf die füÃe treten.
wenn sich jemand beeinträchtigt fühlt, kann man sich auch mit dem urheber, über den erwerb von lizenzen in verbindung setzten oder es wird seitens des urhebers eine unterlassung erteilt.
Also hast Du nun eine selbsterfundene Melodie gespielt oder eine bekannte nach Noten nachgespielt?