(Wie) kann ein Mensch aus der Psychiatrie entlassen werden, obwohl die Polizei eine vorläufige Unterbringung für 24 Stunden angeordnet hat? ... und durch wen? Durch den Ehepartner, durch seinen Hausarzt, oder durch einen Psychiater, bei dem er bis dato nicht in Behandlung war? Geht das überhaupt? Vielen Dank!!!
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die polizei kann das doch so nicht anordnen.
Hat eine Ordnungsbehörde eine sofortige Unterbringung vorgenommen, hat sie an-schließend unverzüglich einen Antrag beim Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - zu stellen. Darin muss sie darlegen, weshalb andere Maßnahmen nicht ausreichten und weshalb das vorherige Einholen einer gerichtlichen Entscheidung nicht möglich war. Die Unterbringungsmaßnahme muss bis zum Ende des Tages, der dem Tag der Unter-bringung nachfolgt, durch das Gericht angeordnet werden. Ergeht eine solche Anordnung nicht innerhalb dieser Frist, hat die ärztliche Leitung des Krankenhauses den Betroffenen zu entlassen.
Die Polizei kann eine Unterbringung gemäß PsychKG (Gesetz zur Unterbringung psychisch Kranker) nicht anordnen. Antragstellende Behörde ist das Ordnungsamt. Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Gutachten, in dem eine akute Eigen-oder Fremdgefährdung bescheinigt wird. Innerhalb von 24 Stunden nach der Zuführung in ein psychiatrisches Krankenhaus muß eine richterliche Anhörung stattfinden, der Richter entscheidet letztendlich anhand des Gutachtens und der Anhörung des Betroffenen, ob die Voraussetzungen-die akute Eigen-oder Fremdgefährdung - noch vorliegen.
Zunächst einmal:
Die Polizei kann eine Unterbringung nur veranlassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar muss Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen.
Ein solches Verfahren aufheben kann ausschließlich(!) der zuständige Richter, der sitzt beim Vormundschaftsgericht des zuständigen (ortsansässigen) Amtsgerichtes.
Am Wochenende ist es natürlich schwierig einen Richter zu bekommen, das Amtsgericht hat aber einen Notdienst, dort könntest du (auch als Angehörige) die Situation schildern und nachfragen, ob eine sofortige Anhörung möglich ist.
ABER, nach den 24 Std. MUSS sowieso eine richterliche Anhörung stattfinden, überlege halt, ob diese 24 Std. nicht auch abgewartet werden könnten.
Nachtrag:
Die Polizei gilt auch als ausführendes Organ des Ordnungsamtes. In der Praxis, also auf der Straße, arbeiten diese beiden Institutionen eng und recht unbürokratisch zusammen, d.h. die Polizisten werden sich vorab eine "Einweisung" bzw. Zustimmung des Ordnungsamtes geholt haben, spätestens aber in der Klinik wird dies geschehen sein.
Theoretische Möglichkeit, durch eine einstweilige Anordnung eines Amtsrichters, der verfügt, dass der Betroffene umgehend aus der Klinik zu entlassen ist.
Nur eine Person vom Ordnungsamt kann eine Zwangseinweisung veranlassen, nicht die Polizei, die Polizei ist nur durchfuehrendes Organ. In der Klinik geht die Verantwortlichkeit zu den dortigen Aerzten ueber und wenn kein Richter eine zeitliche Verfuegung erlaesst, kann die Klinik auch nach eigenem Ermessen entlassen!
Ich denke, du musst noch 24 Stunden warten, dann kann er ohne Probleme raus.