Hallo Leute.
Ich hab da mal eine Frage. Mein Vater ist im August diesen Jahres Verstorben. Meine Mutter lebt noch. Habe ich anspruch auf ein Pflichtanteil des Erbes meines Vaters? Wenn ja wie viel ist das und an wen muß ich mich da wenden und wie läuft das ganze ab? Vielen dank im vorraus Gruß Roland
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Schade, dass ihr euch nicht innerfamiliär bein so einem traurigen Anlass einigen könnt.
Ja, du hast Anspruch auf deinen Erbanteil, insofern dein Vater dich nicht notariell enterbt hat.
Wenn er dies getan hat, gibt es ein Testament, das nicht anfechtbar ist und bei einem Gerichtsverfahren ausschlaggebend sein wird.
Sollte er kein Testament hinterlassen haben, stehst du als 2. (zusammen mit allen anderen leiblichen Kindern deines Vaters, nach Geburtsreihenfolge) in der Erbfolge.
Sollte deine Mutter dir deinen Pflichtanteil nicht freiwillig auszahlen, kannst du ihn einklagen.
Aber das zerrüttet die Familie meist endgültig.
Überleg dir daher, was dir wichtiger ist: Geld oder deine Angehörigen.
P.S.: Sollte dein Vater verschuldet gewesen sein, erbst du übrigens auch deinen Pflichtanteil seiner Schulden - das nur mal nebenbei. Man kann sich nicht die Rosinen rauspicken und manch Geheimnis eröffnet sich einem auch erst durch das Testament nach dem Tod...
Vater ist tot und das erste an das man denkt ist Geld...
Bring auch deine Mutter um, dann hast du alles.
Natürlich hast du Anspruch, falls du ihn nicht durch eigene Handlung verwirkt hast: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutsc...
Den Anspruch hast Du. Aber denke daran, dass Deine Mutter Dein Anspruch wohl nicht auf dem Konto hat. Also müsste Sie für Dich einen Kredit aufnehmen. Der Kontakt wäre stark gestört. Wenn Du unbedingt Geld brauchst sprich mit Ihr.
Ja hast du. Entweder greift die gesetzliche Erbfolge ein, die je nach Güterstand der Eheleute zu 1/2 oder gar 3/4 liegt (sofern du keine Geschwister hast). Falls die Eltern ein Berliner Testament gemacht haben, d.h. sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, kannst du auch auf deinen Pflichtteil bestehen. Das hat je nach Testamentsausgestaltung aber Nachteile (Nacherbenstellung, Strafklauseln, etc.). Da solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.
Nein, hast Du nicht, da Deine Mutter Alleinerbin ist. Deinen Pflichtteil bekommst Du erst, wenn Deiner Mutter auch noch verstirbt und ihr Testament zu anderen Gunsten ändert ohne Dich explizit zu berücksichtigen.
Wenn deine Eltern ein gemeinsames Testament gemacht haben dann gilt das.
Durch das gemeinschaftliche Ehegattentestament ("Berliner Testament") begünstigen sich die Ehegatten gegenseitig. Meist ist beabsichtigt, dass der Überlebende auf dem vor dem Todesfall gewohnten Lebensstandard weiterleben kann. Das Berliner Testament ist deshalb so beliebt, weil die Ehepartner sich gegenseitig beerben können. Die Kinder werden in diesem Fall enterbt und zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen.
Kommt drauf an, was im Testament steht. Wenn dein Vater dich vom Erbe ausschliesst, aufgrund deines Lebenswandels, dann kannst du das mit dem Pflichtteil vergessen. Also bitte wende dich an das Nachlass Gericht und fordere Testamentseinsicht, bevor du ganz dumm da stehst!
Nein Wolke, einen Pflichtanteil kann ich wenn beide noch leben einklagen. leider.
Ich glaube das mit dem Pflichtanteil ist nur dann Geltend, wenn beide Elternteile verstorben sind...Deine Mutter lebt ja noch.....
Klar kann man sich seinen Anteil rechtzeitg auszahlen lassen, aber wende dich da mal lieber an einen Anwalt....
Denn vielleicht braucht deine Mutter ja als Alleinstehende ja nun auch mehr Geld...Siehe sie muß ja auch die Beerdigung und das Grab bezahlen.....