Hallo,
Folgende Situation:
Ich habe mit einer Bekannten 3 Jahre lang zusammen gewohnt. Ich war aber an den Wochenenden nie zu Hause. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, dass dritte Zimmer an den Freund meiner Bekannten unter zu vermieten.
Im Mietvertrag ( den ich alleine unterschrieben habe) stand allerdings ausdrücklich,dass es nicht erlaubt ist die Wohnung bzw. ein Zimmer unter zu vermieten.
Jetzt hat mein ehemaliger Vermieter dies aber herausgefunden. Kann das jetzt noch Konsequenzen für mich haben? Muss ich womöglich noch vor Gericht deswegen? Meine Kaution habe ich auch noch nicht wiederbekommen.
Wäre echt toll, wenn dazu jemand was sinnvolles sagen könnte.
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Bei Untervermietung kann der Vermieter einen Untermietszuschuß verlangen, z.B. wegen höherem Wasserverbrauch und höherem Verschleiß der Wohnung. Außerdem hat Deine Bekannte ständig bei Dir gewohnt, wahrscheinlich ohne das der Vermieter davon wusste. Es haben also statt 1 Person 3 Personen in der Wohnung gewohnt.
Jetzt kannst Du eigentlich nur abwarten ob der Vermieter sich kleinlich anstellt und einen Teil der Kaution ein behält. Im Zweifel solltest Du dich an den örtlichen Mieterverein wenden.
wenn es ganz schlimm kommt, kann der vermieter geld verlangen und im schlimmsten fall kann er dir die wohnung kündigen.
Die Konsequenzen werden gegen den Vermieter sein; denn seine Klausel des Verbotes der Untervermietung ist unwirksam. Siehe §§ 540,553 BGB.
Deine Freundin war bereits Untermieterin. Wusste er davon, hat er es konkludent vereinbart.
Vorschrift ist allerdings, dass man den Vermieter vorher fragen muss und der muss zustimmen. Es ist eine Formsache. Da das Mietverhältnis beendet ist, ist die Grundlage weg.
Die Kaution wird nach spätestens 6 Monaten fällig. Einen Teil davon, darf er weiter wegen eventl. Nachzahlungen der Betriebskosten zurückbehalten. Seit ihr 2010 ausgezogen, kann das - für den Betriebskostenteil - bis Dezember 2011 sein.
Eine Untervermietung kann nicht von vornherein verboten werden. Auch ist die Bestätigung durch den Vermieter nur eine reine Formsache. Solange die Wohnung nicht überbelegt ist - eine Zweizimmerwohnung mit 3 oder 4 Erwachsenen etwa - kann man die Untervermietung mit finanzieller Notlage begründen und der Vermieter muss akzeptieren. Was auf dich zukommt, können höchstens die Anpassung der Nebenkosten sein. Eine Mieterhöhung wegen Untervermietung ist mir unbekannt. Wenn du die Wohnung kündigst gilt die s auch für den Untermieter.
wie soll er das denn ´raus bekommen haben? dies auch zu beweisen, duerfte schwer fallen, wenn ihm das nicht einer deiner mitbewohner selbst gesteckt hat.
und vor gericht ist unwahrscheinlich. falls er dir nicht kuendigt und du dann dagegen vorgehen willst. was ich immer tun wuerde, zumal er mir in diesen fall nur schwer bis gar nichts beweisen koennte.
zudem muss ein besuch sich erst nach 6 wochen anmelden. wer weiss also, dass dein besuch nun auch 6 wochen durchgehend bei dir??? kann niemand wissen. ergo,,,,,,,,,,,,
nachtrag:
das dein vermieter dir nun mehr miete abknuepfen kann, halte ich eher fuer unwahrscheinlich.
er kann dir hoechstens die nebenkosten erhoehen.
Ich hab mal eine Nachfrage. War die Freundin mit den 3 Jahren von ihm genehmigt oder hattest du die Wohnung von Anfang an alleine gemietet und dann erst an die Freundin und danach noch an ihren Kumpel vermietet?
Hm, ich kenne die Rechtslage nicht aber ich mach so was auch gerade. Allerdings ist das nur kurzfristig und eine gewisse Zeit darf man ja jemanden bei sich leben lassen, oder?
Viel Glück, ich hoffe es wird nicht allzu arg.
Der Vermieter kann Geld von dir fordern.
Aber ob es wirklich gemacht wird ist fraglich.
Kenne einen ähnlichen Fall wo es rausgekommen ist aber nichts weiter passiert ist, da es Leerstand gab und der Vermieter daher den Mieter nicht verlieren wollte/konnte. Der Untermieter musste natürlich ausziehen.
Das kann Konzsequenzen haben und musst mit einer Kündigung rechnen da es ausdrücklich nicht erlaubt war unter zu vermieten Hole dir Auskunft bei einem Anwalt
Ich denke nicht, dass dir vielpassieren wird. Mieter haben grundsätzlich das Recht, die Wohnung unterzuvermieten, wenn ein wirtschaftliches Interesse besteht- das hattest du bestimmt.
Der Vermieter kann dir dieses Recht nicht verweigern. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist ungültig.
Dein ehemaliger Vermieter kann von dir nachträglich eine erhöhte Miete verlangen. Das heiÃt, du wirst vermutlich von deiner Kaution nichts mehr wieder sehen.
Ferner bist du verpflichtet, die Mieteinnahmen dem Finanzamt zwecks Versteuerung zu melden.
Ich nehme an, der Vermieter behält deine Kaution und damit ist der Fall für ihn erledigt. Sollte dir das nicht gefallen, müÃtest du ihn verklagen und siehst vor Gericht alt a weil du auch die Steuer betrogen hast.