Im konkreten Fall geht es um den Kauf einer Fahrkarte für die U-Bahn. Der Mandant ist 14 und nicht vertragsfähig. Darf er einen Vertrag über die Beförderung mit den Stadtwerken schliessen?
Oder gilt es als Schwarzfahren wenn nicht einen solchen Beförderungsvertrag schliesst
Update : also könnten Eltern Widerspruch einlegen und Geld zurückfordern, falls ein Vertrag zur Beförderung abgeschlossen wurde??
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da ist wohl jemandem verdammt langweilig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4...
-> Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
> Geschäfte des täglichen Bedarfs kann er abschliessen. Dazu gibt es auch den "Taschengeldparagraph". Heisst. Eine Fahrkarte darf er kaufen, solange die Eltern dies nicht verbieten. Nur einen richtigen Vertrag, Abo darf er nicht, es sei denn deren AGB lässt es zu. Tun die meisten jedoch nicht.
-> Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. ( Zum Beispiel die Eltern. )
In solchen Fällen spricht man von schwebender Unwirksamkeit.
Wie kommt man auf eine solche Idee ist die etwa im Sandkasten gefallen!
Laut Gesetz ist man ab 18 Jahren erst geschäftsfähig...,....also braucht ein Teenager die Zustimmung und Erlaubnis der Eltern.....!
"Der Mandant ist 14 und nicht vertragsfähig." OK, du hast keine Ahnung. Er ist beschränkt geschäftsfähig und darf das: §106 BGB zusammen mit §110 BGB. Es sei denn, er ist schwachsinning und damit nicht geschäftsfähig.
Da ist wohl Wer schwarz gefahren und will dafür nicht einstehen. Billig.
Ich meine ja, weil er das mit seinem Taschengeld bezahlen kann.
Das lernt man doch überall.... OMG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wo es kein Kläger gibt, gibt es auch kein Richter.
Ein Nachteil davon kann nur der Verkäufer haben, deshalb achtet er oft darauf, dass es zu solchen Verträgen nicht kommt.