Paragraph 90a Strafgesetzbuch behandelt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Darin heißt es etwa: Wer öffentlich die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder beschimpft oder verächtlich macht, kann mit Freiheits- oder Geldstrafe belangt werden. Bis zu drei Jahre Haft drohen dem, der Flagge, Wappen oder Hymne verunglimpft.
Der Rechtsstaat wird also beschädigt, wenn man z. B. auf ein solches Stück Tuch verbrennt oder darauf uriniert?
So ist es!
Das Gesetz besagt sogar, daß der Staat schon durch die bloße Möglichkeit gefährdet ist, einen Ansehensverlust zu erleiden. Ein solches Tun muß demnach scharf bestraft werden. Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel eine besonders extreme Herabwürdigung des deutschen Staates und seiner Symbole darin gesehen, daß jemand die Bundesflagge als schwarz-rot-gelb anstatt schwarz-rot-gold bezeichnete. Dafür gab es eine Geldstrafe.
So so, Hymne verunglimpfen gehört also auch bestraft...hmm, warum ist Sarah Connor dann nicht im Knast?
Und strafbar ist es zu Recht, weil meist danach auch noch das Verbrennen von Menschen erfolgen würde, wenn grade zufällig der Falsche daneben steht!!!
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Paragraph 90a Strafgesetzbuch behandelt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Darin heißt es etwa: Wer öffentlich die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder beschimpft oder verächtlich macht, kann mit Freiheits- oder Geldstrafe belangt werden. Bis zu drei Jahre Haft drohen dem, der Flagge, Wappen oder Hymne verunglimpft.
Der Rechtsstaat wird also beschädigt, wenn man z. B. auf ein solches Stück Tuch verbrennt oder darauf uriniert?
So ist es!
Das Gesetz besagt sogar, daß der Staat schon durch die bloße Möglichkeit gefährdet ist, einen Ansehensverlust zu erleiden. Ein solches Tun muß demnach scharf bestraft werden. Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel eine besonders extreme Herabwürdigung des deutschen Staates und seiner Symbole darin gesehen, daß jemand die Bundesflagge als schwarz-rot-gelb anstatt schwarz-rot-gold bezeichnete. Dafür gab es eine Geldstrafe.
So so, Hymne verunglimpfen gehört also auch bestraft...hmm, warum ist Sarah Connor dann nicht im Knast?
*brüüüüh im Lichte dieses Glückes...*
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In der Ãffentlichkeit ist es verboten.
Aber zu Hause in den Ofen kann man das tun. Da interessiert es keinen.
Und strafbar ist es zu Recht, weil meist danach auch noch das Verbrennen von Menschen erfolgen würde, wenn grade zufällig der Falsche daneben steht!!!
Das öffentliche Verbrennen einer Fahne/Flagge
ist eine Verunglimpfung /Beleidigung des
Staates.Egal ob die Fahne Dein Eigentum ist
oder nicht.
Zu Hause in Deinem Ofen ,ohne Zuschauer die Dich anzeigen können , ist es egal.
naja
wenn das jemand filmt und ins internet stellt,mögen das die ,von dem land der flagge , nicht gerne sehen!
ich brauche nur ,,papst" sagen!