Da es eine "Privatveranstaltung" ist, ist das vom Gesetz her erlaubt. Allerdings würde ich ihn nicht nach Hause laufen lassen, wenn es eine Gegend ist, in der was passieren kann oder sie sehr einsam ist.... Kann sein, dass ich da überängstlich bin, aber es kann so schnell etwas passieren.... Allerdings würde ich auch einen 18 jährigen in dem Fall nicht allein nach Hause laufen lassen...
Du hast die Aufsichtspflicht,in dem Moment solltest du sie an die andere Mutter abgeben,aber nach hause laufen lassen würde ich ihn nachts nicht alleine, es sei denn ihr wohnt in einer sicheren Gegend und du bist ganz sicher das nix passieren kann
Die lange Leine lassen ist hier eine Gewissensfrage
die uhrzeit ist ok wenn man weià ,das er privat ist und nicht an einem öffentlichen Platz
Grundsätzlich soll ein Jugendlicher unter 16 nach dem Gesetz nach 22 h nicht ohne Aufsicht unterwegs sein. Unter 18 nach 24 h. Aber solange das ein Besuch bei Freunden ist, ist dies in Ordnung. Und wenn der Weg nach Hause nicht allzu lang, also quasi zu Fuà zu bewältigen, wird auch keiner eine Aufsichtspflichtverletzung annehmen, falls dann doch etwas passieren sollte.
es ist wohl besser er schläft bei seinem freund anstatt um die uhrzeit noch durch die gegend zu laufen.wenn etwas geschieht bekommst du probleme,da du deine aufsichtspflicht verletzt hast.ansonsten,bleib wach u. hol ihn ab. den spass sollte man ihm in dem alter auf jeden fall gönnen.
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Da es eine "Privatveranstaltung" ist, ist das vom Gesetz her erlaubt. Allerdings würde ich ihn nicht nach Hause laufen lassen, wenn es eine Gegend ist, in der was passieren kann oder sie sehr einsam ist.... Kann sein, dass ich da überängstlich bin, aber es kann so schnell etwas passieren.... Allerdings würde ich auch einen 18 jährigen in dem Fall nicht allein nach Hause laufen lassen...
Du hast die Aufsichtspflicht,in dem Moment solltest du sie an die andere Mutter abgeben,aber nach hause laufen lassen würde ich ihn nachts nicht alleine, es sei denn ihr wohnt in einer sicheren Gegend und du bist ganz sicher das nix passieren kann
Die lange Leine lassen ist hier eine Gewissensfrage
die uhrzeit ist ok wenn man weià ,das er privat ist und nicht an einem öffentlichen Platz
Grundsätzlich soll ein Jugendlicher unter 16 nach dem Gesetz nach 22 h nicht ohne Aufsicht unterwegs sein. Unter 18 nach 24 h. Aber solange das ein Besuch bei Freunden ist, ist dies in Ordnung. Und wenn der Weg nach Hause nicht allzu lang, also quasi zu Fuà zu bewältigen, wird auch keiner eine Aufsichtspflichtverletzung annehmen, falls dann doch etwas passieren sollte.
Also was sind das blos heute alles für komische Fragen :-)
Wir sind doch nicht in Amerika. Natürlich kann er das.
hallo
von Gesetz aus Nein alles unter 16 müÃen um 10 und alle unter 18 um 12 zu hause sein.
Aber wenn du dein sohn abholst ist das was anderes!
Das trit das Gesetz auser Kraft weil du der Erziehungsberechtigte bist.
es ist wohl besser er schläft bei seinem freund anstatt um die uhrzeit noch durch die gegend zu laufen.wenn etwas geschieht bekommst du probleme,da du deine aufsichtspflicht verletzt hast.ansonsten,bleib wach u. hol ihn ab. den spass sollte man ihm in dem alter auf jeden fall gönnen.
In den Ferien ist das denke ich mal drin, ansonsten hat er um 22, 23 Uhr zu Hause zu sein
Ich kenn das ...ist wirklich sehr schwer !
Loslassen nennt man das!
Ich warte immer bis mein Stall komplett ist!
V E R T R AU ihm !!!!