klar kannst du und solltest du auch. du bekommst immer etwas zurück. ich kenn das auch von früher. mach dir die mühe. ich hab das auch immer gehasst. aber es lohnt sich. so ein paar hunderter geschenkt, da lohnt sich schon die bisschen formulararbeit. ich habs auch immer gehasst.
Klar, immer wenn von deiner Ausbildungsvergütung Lohnsteuer abgezogen worden ist, kannst du im Folgejahr ab Januar einen Lohnsteuerausgleich für das zurückliegende Jahr bei deinem Finanzamt einreichen.
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Eine Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) kannst oder musst du du nur dann machen, wenn du auch Lohnsteuer bezahlt hast.
Ist auf deiner Gehaltsabrechnung Lohnsteuer abgezogen worden? Vermutlich nicht!
Dann brauchst du keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es sei denn du hast Vermögen das steuerpflichtig ist.
Warum bringt man Schülern so was wichtiges nicht in der Schule bei.
Ich erlebe das so oft.
Die Wissen alles über den dreißigjährigen Krieg. Aber wie man eine Banküberweisung macht oder zum Beispiel Steuererklärung. FEHLANZEIGE
Bei einem Bruttogehalt von 889 € musst Du keine Lohnsteuer zahlen, demnach bekommst Du auch keine Lohnsteuererstattung.
Ist ganz einfach, wer nichts zahlt, kann auch nichts zurück bekommen.
Nein!
Du zahlst KEINE Lohnsteuer, und da gibt es auch nichts zurück. (Die Abzüge sind nur Sozialversicherung.)
Das würde ich auf jeden Fall.
klar kannst du und solltest du auch. du bekommst immer etwas zurück. ich kenn das auch von früher. mach dir die mühe. ich hab das auch immer gehasst. aber es lohnt sich. so ein paar hunderter geschenkt, da lohnt sich schon die bisschen formulararbeit. ich habs auch immer gehasst.
Klar, immer wenn von deiner Ausbildungsvergütung Lohnsteuer abgezogen worden ist, kannst du im Folgejahr ab Januar einen Lohnsteuerausgleich für das zurückliegende Jahr bei deinem Finanzamt einreichen.
Klar kannst du. Lohnt sich fast immer. Am einfachsten, du gehst zur Lohnsteuerhilfe e.V.