May 2021 8 68 Report
Polizeikontrolle / Rechtsfragen?

Also folgendes:

Angenommener Fall:

Man fährt auf einem Fahrrad und neben einem läuft ein Bekannter her der sein Fahrrad schiebt.

Man unterhält sich belanglos und will seine Gedanken zu einem Thema kurz diktieren.

Da man nur ein Mobiltelefon in der Tasche hat und dies ja als Diktiergerät verwenden kann zieht man es kurzer Hand aus der Tasche und wirft einen Blick drauf und stellt im Menü die Aufnahme-Funktion ein und diktiert kurzer Hand 1-2 Sätze hinein.

Im nächsten Moment fährt die Polizei vor einem rechts ran und 2 Kollegen steigen aus dem Auto aus. Sie fragen ob man mit dem Telefon telefoniert hätte. Man antwortet mit "nein" und erklärt, dass man dieses grade eben benutzt hätte um etwas aufzuzeichen. Der Polizist frägt nochmals nach und droht ein Bußgeld von 25 Euro an. "Bleiben Sie dabei, dass sie dieses als Diktiergerät benutzt haben?" Antwort: "Ja, ich habe grad mit meinem Bekannten Gedanken festgehalten die wir besprochen hatten." Darauf verlangt der Polizist den Ausweis um die Personalien festzustellen und schreibt eine "Verwarnung mit Zahlungsaufforderung" über 25 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht in Ordnung geht als Radfahrer sein Telefon im Diktiermodus kurz aus der zu ziehen um es vors ins Gesicht zu halten, um kurzer Hand laut hineinzusprechen?!

Das ist eine Benutzung des Smartphones, jedoch nicht zum telefonieren.

Wie wird das in der Straßenverkehrsordnung gehandhabt?! Bitte um Auskunft.

Danke im Voraus.

MfG


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