Also folgendes:
Angenommener Fall:
Man fährt auf einem Fahrrad und neben einem läuft ein Bekannter her der sein Fahrrad schiebt.
Man unterhält sich belanglos und will seine Gedanken zu einem Thema kurz diktieren.
Da man nur ein Mobiltelefon in der Tasche hat und dies ja als Diktiergerät verwenden kann zieht man es kurzer Hand aus der Tasche und wirft einen Blick drauf und stellt im Menü die Aufnahme-Funktion ein und diktiert kurzer Hand 1-2 Sätze hinein.
Im nächsten Moment fährt die Polizei vor einem rechts ran und 2 Kollegen steigen aus dem Auto aus. Sie fragen ob man mit dem Telefon telefoniert hätte. Man antwortet mit "nein" und erklärt, dass man dieses grade eben benutzt hätte um etwas aufzuzeichen. Der Polizist frägt nochmals nach und droht ein Bußgeld von 25 Euro an. "Bleiben Sie dabei, dass sie dieses als Diktiergerät benutzt haben?" Antwort: "Ja, ich habe grad mit meinem Bekannten Gedanken festgehalten die wir besprochen hatten." Darauf verlangt der Polizist den Ausweis um die Personalien festzustellen und schreibt eine "Verwarnung mit Zahlungsaufforderung" über 25 Euro.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht in Ordnung geht als Radfahrer sein Telefon im Diktiermodus kurz aus der zu ziehen um es vors ins Gesicht zu halten, um kurzer Hand laut hineinzusprechen?!
Das ist eine Benutzung des Smartphones, jedoch nicht zum telefonieren.
Wie wird das in der Straßenverkehrsordnung gehandhabt?! Bitte um Auskunft.
Danke im Voraus.
MfG
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Answers & Comments
Nicht das Telefonieren ist verboten sondern die allgemeine Benutzung während der Fahrt.
Sonst wäre es ja nach deiner Logik auch erlaubt im Auto eine SMS zu schreiben denn man hat ja nicht telefoniert.
So ist es aber nicht. Man darf es generell nicht benutzten egal was man macht.
Somit hat die Polizei also recht.
"Der Führer eines Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr muss den Ereignissen des Verkehrs ungeteilte Aufmerksamkeit schenken und das Fahrzeug jeder Zeit beherrschen " in zusammengefassten Worten beantwortet dies deine Frage. Schließlich bekommt auch jemand Schuld, wenn man u.a. am Radio die Sender während der Fahrt einstellt und dabei eine Unfall verursacht.
Der Polizist ist im Recht. Du musst absteigen, während du dein Handy nutzt. Dabei ist es egal,, ob du telefonierst oder es als Diktiergerät benutzt - du bist vom Straßenverkehr abgelenkt und das ist es, was zählt.
Du musst das Bußgeld bezahlen.
Die Verwarnung mit 25 Euro ist rechtens. Ausschlaggebend ist, dass du das Telefon benutzt hast. Sei froh, dass die dich angehalten haben, sonst währst du gegen die nächste Straßenlaterne gefahren.
Prinzipiell ist Verwarngeld in Ordnung. Grundlage dafür ist §23 Abs. 1a der StVO. Als Autofahrer sind beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 40,- EUR fällig, als Radfahrer 25,- EUR. Der Autofahrer bekommt einen Punkt in Flensburg, dem Radfahrer bleibt dieser erspart.
Allerdings ist die Rechtslage bei weitem nicht so eindeutig.
Im Grunde genommen kommt es darauf an, wie man sein Handy bei Verwendung anderer Funktionen als dem Telefonieren benutzt. Will sagen: Wer sein Handy als Diktiergerät verwendet, es sich dabei aber wie beim normalen Telefonieren ans Ohr hält, muss damit leben, dass Polizisten ihm dann unterstellen nicht diktiert sondern telefoniert zu haben.
Halte ich mir dagegen das Handy mit der Unterseite (Mikrofon-Öffnung) vor das Gesicht, dürfte jedem Einleuchten, dass ich da nicht am telefonieren bin. Wenn ich mir zum Beispiel auf dem Fahrrad ein Handfunkgerät und sei es mit einer 150cm langen Teleskopantenne, das mich allein durch seine Abmessungen gewiss mehr behindert als ein Handy, vor das Gesicht halte, ist das nach unserer Rechtslage in Ordnung.
Was Deinen fiktiven Fall angeht muss ich allerdings sagen das jedes Smartphone und selbst jedes Handy, dass eine Diktierfunktion besitzt und das ich kenne, jede der Aufnahmen die ich damit tätige mit einem Datums- und Zeitstempel versieht und weiterhin auch jedes Handy über alle geführten Gespräche, ankommend wie abgehend, ebenfalls mit Datums- und Zeitstempel Buch führt. In Deiner fiktiven Situation wäre es also ein leichtes gewesen, dass diktiert und eben nicht telefoniert wurde.
Letztlich allerdings muss man sich auch wenn man sein Smartphone als Diktiergerät benutzt, eine SMS damit schreibt oder damit fotografiert, während man ein Fahrzeug gleich welcher Art auf einem öffentlichen Verkehrsweg führt (streng genommen gilt das auch für eine Segelboot auf einer öffentlichen Wasserstraße) damit rechnen, dafür ein Verwarngeld zu bekommen, weil man dem Fahrzeugführer immer unterstellen kann, solange er mit dem Ding hantiert habe er in einer Gefahrensituation sein Fahrzeug nicht ausreichend unter Kontrolle.
Wie schon gesagt, die Rechtslage ist nicht eindeutig und ein allgemein gültiges Urteil eines Gerichtes gibt es dazu noch nicht. In dem fiktiven Fall hieße das also: Wenn der Verwarnte belegen kann, diktiert und nicht telefoniert zu haben - und dies am Besten direkt im Beisein eines Zeugen den Beamten schon gegenüber getan hat - sollte er sich einen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen.
[Nachtrag]
@ Ulk
Im Falle eines Unfalls eine Mitschuld zu bekommen, weil man im entscheidenden Augenblick die Finger am Radio statt am Lenkrad hatte, ist a) in Ordnung, aber b) Zivilrecht.
Für einen flüchtigen Blick aufs Handydisplay, welchen Anrufer man denn gerade verpasst hat (um vielleicht zu entscheiden anzuhalten und zurück zu rufen) ein Verwarngeld von 40,- EUR und einen Punkt in Flensburg zu kassieren, während der gleichermaßen ablenkende Griff zu den Stationstasten des Radios oder zum Handmikrofon eines Mobilfunkgerätes nicht geahndet wird, ist allerdings nicht in Ordnung. Von Rauchern die während der Fahrt mit dem Zigarettenanzünder hantieren und dafür ebenfalls nicht mit einem Verwarngeld abgezockt werden, reden wir besser erst gar nicht.
[Ende Nachtrag]
de André
Unter der fahrt darf man das Handy nicht benutzen, egal zu was. Du darfst nichtmal auf dein Handy schauen um die Uhrzeit zu erfahren. Egal ob im Auto, auf dem Motorrad oder auf dem Fahrrad. Handynutzung ist dabei verboten.
als Fahrradfahrer hast du dein Telefon nicht zu benutzen, fertig aus.Du bist beim Telefonieren abgelenkt, hast zudem nur noch eine Hand am Lenkrad, Diktieren ist auch nix anderes.Also auch nicht weniger gefährlich aufm Rad, da du ja mit dem Ding rumhantierst.Also Strafe hinnehmen und einfach mal vorher nachdenken, ob man nun unbedingt aufm Rad diktieren muß, denn du überschätzt dich hier maßlos selber, wenn du denkst, bei einer Notbremsung oder einem Ausweichmanöver alles im Griff zu haben.Das hast du nicht, wenn du mit einer Hand fährst.Zumindest stellst du ein Risiko dar, von daher hat die Polizei richtig gehandelt, die kann schließlich nicht noch Tagebuch über jede Person führen, in welcher Sekunde nun telefoniert, nur diktiert oder gesimst wurde.Das ist wohl n bißchen viel verlangt.Da sollte man schon an den gesunden Menschenverstand appelieren, kein Handy im Auto und aufm Rad.Und nicht noch ne Erbsenzählerei veranstalten, weil man erwischt wurde.
nehm dir einen Anwalt. die Polizei hat diesmal nicht Recht. Die Polizei muss dir das Gegenteil erst beweisen. das können sie nicht.