ich habe mir über einen Internet shop einen MP3 Player gekauft.
Nun ist er kaputt ( nach ca, 1 Woche) und ich möchte ihn umtauschen.
haben nun eine mail des Shops mit folgendem Text erhalten:
Umtausch nur in Originalverpackung etc.
Das Teil war aber so verpackt, das ich die Verpackung zerstören musste um erst einmal daran zu kommen.
ist diese Formulierung rechtens ?
Wie verhält es sich bei solchen Verpackungen?
Sollte ich vorsichtshalber den Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen ?
gruß aus dem Kloster
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Ich denke dieser Fall fällt nicht unter das Umtauschrecht, sondern eher auf das Garantierecht. Da ist es ganz gleich, wie die Verpackung nach dem Öffnen aussieht. Eine Mindestgarantie muss gegeben sein, da Du ja den Artikel nicht umtauschen willst, weil Du unzufrieden bist, sondern weil er einfach kaputt ist.
Du muÃt den MP3 Player nicht in der Orginalverpackung zurückschicken, das ist nicht rechtens. Die Firma muà das Gerät auch ohne die Orginalverpackung umtauschen.
Oakley hat's schon fast richtig, es gibt nur kein "Umtauschrecht". Bei Dir geht es um Gewährleistung und nicht um Umtausch.
Und ob das Ding nicht kaputt ist (also das macht, was im Kaufvertrag vereinbart wurde), kannst Du ja wohl schlecht feststellen, wenn Du es nicht auspackst, oder ?
Ware zurückschicken egal in was für eine Verpackung ,die Firma darüber informieren und geld zurückbuchen ,es kann aber sein das die Versandkosten erhoben werden
Bei Umtausch is man nicht verpflichtet die verpackung mit abzugeben du musst nur den pong haben!
Sie haben 2 mal das Recht den Schaden zu beheben. Danach könntest Du dein Geld zurück verlangen. Vorher nicht.
Das kommt ganz auf die firma an!
Frag die erst mal vll nehmen sies auch so zurück!
aber eigentlich hat man das recht wenn garantie drauf is es wieder umzutauschen!
Mach dich mal über einne Rechtsanwalt schlau!
Lgâ¥