So etwas gibt es auch in Deutschland seit einigen Jahren erst werden Schwerverbrecher mit dem Zusatz: "Die besondere schwere der Schuld wird festgestellt", verurteilt, dieses bedeutet, daß bei lebenslanger Haft, frühestens nach 15 Jahren über eine Umwandlung in eine Bewährungsstrafe nachgedacht werden kann und wenn von Gesamtfreiheitsstrafe die Rede ist, dann wird der verurteilte, z.B. bei guter Führung, zwar nach 15 Jahren seiner, bis dahin lebenslanen Haftstrafe begnadigt und ihm eine Bewährungszeit von bis zu 5 Jahren verpaßt, jedoch noch andere Delikte hat er dann anschließend nach Ablauf der 15 Jahre zu verbüßen, also maximal weitere 15 Jahre, erst dann wird dieser Verurteilte freigelassen, jedoch mit einer langen Bewärungszeit von maximal 5 Jahre, nur ein einziger Verstoß reicht aus um umgehend den Rest seiner lebenslänglichen Strafe absitzen zu müssen.
RAF Terroristen genießen den Umstand, daß sie nun nach über 20 Jhren auf Bewärung frei kommen, die besondere schwere der Schuld gab es damals nicht, somit wurde ihnen nach Ablauf der Bewährungszeit (damals noch 2 Jahre) die restliche Strafe erlassen. Nachträglich können sie nicht mehr mit der besonderen schwere der Schuld belangt werden.
In den USA möchte man dieses von vorne herein verhindern, somit gibt es hohe Haftstrafen, trotz der Tatsache bei "guter Führung" entlassen zu werden, also Halbierung der Haftzeit, ist bei Haftentlassung kaum möglich erleben zu können.
Jedoch verliert ein US Bürger seine Bürgerrechte ab dem Zeitpunkt, wo er straffällig wird und erst nach verbüßter Haft kann er sie wiedererlangen.
Über den Tod hinaus verbleibt seine Leiche auf dem Gefängnisfriedhof, bis seine Haftstrafe verbüßt wurde, erst dann besteht für die Angehörigen die Möglichkeit eine Umbettung der Leiche zu einem örtlichen zivilen Friedhof.
Der Häftling sitzt also seine Strafe in voller Höhe ab, auch über den Tod hinaus.
Das hat mit eventuellen Bewährungsauflage zu tun. Lebenslänglich heiÃt auch in den USA ca. 15-20 Jahre. Bekommst du aber 2 x Lebenslänglich würde sich das schon auf 30-40 Jahre erhöhen. Bei 340 Jahren kannst Du Dir selbst mit guter Führung "nur" die Hälfte ersparen.
Weil jede Straftat einzelnd abgerechnet wird. Dann ist es auch unmöglich, dass ein Schwerverbrecher nach 12 Jahren wegen guter Führung entlassen wird. Wenn schon Knast, dann auch richtig.
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So etwas gibt es auch in Deutschland seit einigen Jahren erst werden Schwerverbrecher mit dem Zusatz: "Die besondere schwere der Schuld wird festgestellt", verurteilt, dieses bedeutet, daß bei lebenslanger Haft, frühestens nach 15 Jahren über eine Umwandlung in eine Bewährungsstrafe nachgedacht werden kann und wenn von Gesamtfreiheitsstrafe die Rede ist, dann wird der verurteilte, z.B. bei guter Führung, zwar nach 15 Jahren seiner, bis dahin lebenslanen Haftstrafe begnadigt und ihm eine Bewährungszeit von bis zu 5 Jahren verpaßt, jedoch noch andere Delikte hat er dann anschließend nach Ablauf der 15 Jahre zu verbüßen, also maximal weitere 15 Jahre, erst dann wird dieser Verurteilte freigelassen, jedoch mit einer langen Bewärungszeit von maximal 5 Jahre, nur ein einziger Verstoß reicht aus um umgehend den Rest seiner lebenslänglichen Strafe absitzen zu müssen.
RAF Terroristen genießen den Umstand, daß sie nun nach über 20 Jhren auf Bewärung frei kommen, die besondere schwere der Schuld gab es damals nicht, somit wurde ihnen nach Ablauf der Bewährungszeit (damals noch 2 Jahre) die restliche Strafe erlassen. Nachträglich können sie nicht mehr mit der besonderen schwere der Schuld belangt werden.
In den USA möchte man dieses von vorne herein verhindern, somit gibt es hohe Haftstrafen, trotz der Tatsache bei "guter Führung" entlassen zu werden, also Halbierung der Haftzeit, ist bei Haftentlassung kaum möglich erleben zu können.
Jedoch verliert ein US Bürger seine Bürgerrechte ab dem Zeitpunkt, wo er straffällig wird und erst nach verbüßter Haft kann er sie wiedererlangen.
Über den Tod hinaus verbleibt seine Leiche auf dem Gefängnisfriedhof, bis seine Haftstrafe verbüßt wurde, erst dann besteht für die Angehörigen die Möglichkeit eine Umbettung der Leiche zu einem örtlichen zivilen Friedhof.
Der Häftling sitzt also seine Strafe in voller Höhe ab, auch über den Tod hinaus.
Andere Länder andere Sitten
Wenn ihm bei guter Führung 100 Jahre erlassen werden,
hat er immernoch lebenslänglich. Darum.
Und natürlich, um die besondere Schwere der Tat
zu verdeutlichen.
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Das hat mit eventuellen Bewährungsauflage zu tun. Lebenslänglich heiÃt auch in den USA ca. 15-20 Jahre. Bekommst du aber 2 x Lebenslänglich würde sich das schon auf 30-40 Jahre erhöhen. Bei 340 Jahren kannst Du Dir selbst mit guter Führung "nur" die Hälfte ersparen.
Weil jede Straftat einzelnd abgerechnet wird. Dann ist es auch unmöglich, dass ein Schwerverbrecher nach 12 Jahren wegen guter Führung entlassen wird. Wenn schon Knast, dann auch richtig.
Die Straftaten werden einzeln berechnet, auch wenn er sie nicht absitzen kann.
Na ja, die Amerikaner sind vorsichtig. Es könnte doch mal jemand so alt werden.