Müssen diese Menschen bei Verträgen immer einen Sehenden dabei haben?
Sonst kann man doch alles mögliche unterjubeln oder andersrum, sagen, dass dies nicht abgesprochen war, was im Text tatsächlich steht, weil man es ja nicht lesen kann!
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher die durch eine Behörde vernommen werden, leisten ihre Aussage, ihr Gutachten oder ihre Sprachübertragung stets uneidlich. Dolmetscher oder Sachverständige können sich auch nicht auf ihre allgemeine Beeidigung vor einer Behörde berufen. Lügen vor Behörden ist daher straflos.
Daher sollte ein blinder Mensch immer jemanden seines Vertrauens mitnehmen, der ihm etwas vorliest das er unterzeichnen muss. Auch die "Unterschrift" von Analphabeten ist bindend.
Ja, aber die Unterschrift ist trotzdem rechtsverbindlich.
Daher wird blinden Menschen auch dringend empfohlen bei leisten der Unterschrift immer einen Zeugen ihres Vertrauens dabei zu haben.
mfG gw38